Das Baukindergeld ist eine sehr wirkungsvolle und auch sehr beliebte Förderung für Familien, die Wohneigentum erwerben möchten. Da vom Baukindergeld ausschließlich Familien mit Kindern profitieren, ist die Situation für Schwangere besonders kniffelig. Baukindergeld bei Schwangerschaft – geht das überhaupt? Ja! Und so klappt das.
Inhalt
- Baukindergeld bei Schwangerschaft: auf den ersten Blick unmöglich
- Mit geschickter Antragstellung trotzdem zum Ziel!
- Baukindergeld bei Schwangerschaft letztlich kein Problem!
- Tipps, Empfehlungen und Informationen
Baukindergeld bei Schwangerschaft: auf den ersten Blick unmöglich
Ein erster Blick in die Förderbedingungen zeigt, dass Schwangere keinen Anspruch auf Baukindergeld haben. Bei der KfW heißt es ganz klar, dass erst nach der Geburt des Kindes ein entsprechender Antrag möglich ist. Oder: Die staatliche Förderung gibt es ausschließlich für Kinder, die bei Antragstellung bereits auf der Welt sind. Sollte sich eine Schwangerschaft auf das zweite oder dritte Kind beziehen, zählen bei Antragstellung nur die Kinder, die bereits geboren wurden. Kleines Beispiel gefällig?
Hier ist es: Eine Antragstellerin hat bereits eine zweijährige Tochter und ist aktuell erneut schwanger. Daraus ergibt sich bei Antragstellung folgende Rechnung:
Förderung pro Kind | 1.200 Euro pro Jahr (über 10 Jahre) |
Kinder bei Antragstellung | 1 |
Förderung | 12.000 Euro in 10 Jahren |
Tabelle 1: Beispielrechnung für das Baukindergeld bei Schwangerschaft
Mit geschickter Antragstellung trotzdem zum Ziel!
Was auf den ersten Blick erst einmal problematisch wirkt, ist bei genauerem Hinsehen jedoch durchaus praktikabel. Werdende Eltern müssen also nicht verzagen und können sich trotzdem auf Baukindergeld freuen, wenn Sie die Mechanismen des Baukindergelds richtig nutzen. Diese stellen wir Ihnen nun genauer vor:
Baukindergeld wird erst nach dem Einzug beantragt
Der wichtigste Punkt besteht darin, dass das Baukindergeld immer erst nach dem Einzug ins Eigenheim oder in die Wohnung beantragt werden kann. Eltern können also zunächst die Finanzierung klären (auch mit weiteren KfW-Förderungen möglich) und in aller Ruhe einziehen, bevor sie an den Antrag für das Baukindergeld denken müssen.
Eltern haben nach dem Einzug 6 Monate Zeit!
Besonders vorteilhaft ist die relativ lange Frist von 6 Monaten, innerhalb derer das Baukindergeld beantragt werden muss. Das ist der Joker für alle Schwangeren: Schöpfen Sie den Zeitraum einfach so weit aus, bis das Kind geboren wurde und beantragen Sie erst dann Ihr Baukindergeld!
Baukindergeld bei Schwangerschaft letztlich kein Problem!
Wie Sie sehen, müssen Sie sich bei einer Schwangerschaft keinerlei Sorgen um Ihren Anspruch auf Baukindergeld machen. Durch eine geschickte Ausnutzung der 6-Monatsfrist für den Antrag ist es in fast allen Fällen kein Problem, das Baukindergeld erst nach der Geburt der Kleinen zu beantragen und auch genehmigt zu bekommen.
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Tipps, Empfehlungen und Informationen
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