Wird heute von staatlichen Förderungen rund um das Eigenheim gesprochen, kommt dabei fast schon automatisch die KfW ins Gespräch. Dies ist nicht verwunderlich, da die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine ganze Reihe an Förderprogrammen für potenzielle Hauseigentümer und Wohnungseigentümer zur Verfügung stellt. Doch wie sehen diese aus und wann lohnt sich welches Programm? Hier erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen KfW-Programme, um für sich die passenden Förderungen herauszusuchen.
Inhalt
- KfW-Förderung für den Bau oder Kauf einer Immobilie
- KfW-Förderung für den Kauf oder Bau von energieeffizienten Immobilien
- KfW-Förderung für die energetische Sanierung von Immobilien
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151)
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (Nr. 167)
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Nr. 430)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (Nr. 431)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433)
- Weitere KfW-Förderprogramme rund um das Eigenheim
- Tipps, Empfehlungen und Informationen
KfW-Förderung für den Bau oder Kauf einer Immobilie
Der Kauf oder Bau einer Immobilie ist fast immer eine riesige finanzielle Herausforderung. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, ergänzend zur herkömmlichen Baufinanzierung auch eine KfW-Förderung in Anspruch zu nehmen. Diese wird normalerweise in Form vergünstigter Darlehen vergeben. Je nach Verwendungszweck existieren jedoch auch Investitions- und Tilgungszuschüsse, die nicht zurückzuzahlen sind.
Zu den allgemeinen Förderprogrammen für Wohneigentum gehören:
KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)
Diese KfW-Förderung richtet sich an alle, die eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen möchten. Wichtigste Voraussetzung: Das Haus oder die Eigentumswohnung muss selbst bewohnt werden. Pro Vorhaben sind im KfW-Wohneigentumsprogramm bis zu 100.000 Euro (ab 1. Oktober 2019) als vergünstigter Kredit möglich.
KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (Nr. 134)
Für den Kauf einer Genossenschaftswohnung müssen nahezu immer Genossenschaftsanteile erworben werden. Das KfW-Programm Nr. 134 ist genau auf diesen Fall spezialisiert. Auch hier wird ein vergünstigter Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben zur Verfügung gestellt.
Baukindergeld (Nr. 424)
Das Baukindergeld beinhaltet im Gegensatz zu den vorigen KfW-Programmen keine vergünstigten Kredite, sondern wird als Zuschuss bezahlt. Familien erhalten dabei 10 Jahre lang jeweils 1.200 Euro pro Kind für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie. Bei zwei Kindern sind somit schon 24.000 Euro Förderung möglich, die sich hervorragend für Sondertilgungen eignet.
KfW-Förderung für den Kauf oder Bau von energieeffizienten Immobilien
In punkto Energiewende hat die Bundesregierung sich auch beim Gebäudebestand in Deutschland ambitionierte Ziele gesetzt. Bis zum Jahr 2050 soll dieser klimaneutral werden. Damit dies gelingen kann, sind viele KfW-Förderungen darauf ausgelegt, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Wer ein Haus kaufen oder bauen möchte und dabei auf energetische Aspekte achtet, kann von einer Reihe unterschiedlicher Förderoptionen profitieren.
Die KfW-Förderung umfasst in diesem Bereich folgende Programme:
Energieeffizient Bauen (Nr. 153)
Für den Bau der Kauf einer besonders energieeffizienten Immobilie stellt die KfW im Programm Nr. 153 vergünstigte Darlehen von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist aber das Erreichen des technischen Standards KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus. Besonders attraktiv ist hier zudem der Tilgungszuschuss, der je nach erzieltem Standard immer höher ausfällt.
Erneuerbare Energien – Standard (Nr. 270)
Das KfW-Programm Nr. 270 stellt zinsgünstige Darlehen für die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Wer als Bauherr sein neues Eigenheim mit einer Photovoltaik-Anlage oder einer Wärmepumpe ausstatten möchte, liegt hier richtig. Diese KfW-Förderung steht allerdings auch noch für andere Zwecke zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem:
- Gewinnung erneuerbarer Energie in bereits erworbener Immobilie (als Sanierungsmaßnahme)
- Erwerb von Windrädern
- Erwerb von Batteriespeichern
KfW-Förderung für die energetische Sanierung von Immobilien
Staatliche Förderungen rund um das Eigenheim beschränken sich nicht nur auf den Kauf oder Bau von Immobilien. Als Hausbesitzer können Sie auch für Sanierungsmaßnahmen eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen.
Zu den Programmen rund um die energetische Sanierung gehören:
Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151)
Dieses KfW-Programm stellt die allgemeine Förderung für die energetische Sanierung dar. Aus diesem Grund sind die förderfähigen Maßnahmen auch recht umfassend. Dazu gehören:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Sanierung im Bereich Heizung und Lüftung
- Energetische Einzelmaßnahmen (z.B.: Wärmedämmung)
- Sanierung von denkmalgeschützten Häusern
- Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohnflächen
- Kauf von saniertem Wohnraum
Die Fördersumme in Form vergünstigter Darlehen liegt je nach gewählter Maßnahme zwischen 50.000 und 100.000 Euro pro Wohneinheit. Zudem lassen sich hier attraktive Tilgungszuschüsse realisieren.
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (Nr. 167)
Soll neben energetischen Maßnahmen auch noch die eigene Heizung auf erneuerbare Energien umgestellt werden, ist dieses Förderprogramm die richtige Wahl. Die Art der förderfähigen Heizungen ist dabei weit gefasst:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Wärmepumpen
- Kombi-Anlagen mit erneuerbaren und fossilen Energieträgern
Als Fördersumme in Form vergünstigter Darlehen sind hier bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit veranschlagt.
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Nr. 430)
Das KfW-Programm Nr. 430 ist ein Pendant zum Programm Nr. 151 (Energieeffizient Sanieren). Es werden die gleichen Maßnahmen gefördert, wobei die Förderung hier nicht aus vergünstigten Darlehen besteht. Viel mehr können Hausbesitzer einen Investitionszuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (Nr. 431)
Bei der Planung energetischer Maßnahmen ist es auch für weitere Förderungen wichtig, bestimmte technische Standards zu erreichen. Genau deshalb existiert zusätzlich eine Zuschuss-Förderung für einen Baubegleiter mit dem Spezialgebiet erneuerbare Energien. Dieses KfW-Programm lässt sich nur in Kombination mit den Programmen 151, 153 und 430 in Anspruch nehmen. Die KfW steuert hier bis zu 50% der Kosten (maximal 4.000 Euro) für einen Baubegleiter bei.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433)
Soll ein Brennstoffzellensystem in eine neue oder bestehende Immobilie eingebaut werden, können Antragsteller in diesem KfW-Programm bis zu 28.200 Euro Zuschuss je Brennstoffzelle erhalten.
Weitere KfW-Förderprogramme rund um das Eigenheim
Neben den oben genannten KfW-Förderungen existieren noch weitere Förderprogramme. Mit diesen können Immobilienbesitzer Änderungen an Ihrer Bestandsimmobilie vornehmen, die nicht in den energetischen Bereich fallen.
Die weiteren Förderprogramme im Überblick:
Altersgerecht umbauen – Kredit (Nr. 159)
Auch wenn dieses Förderprogramm nur „Altersgerecht umbauen“ heißt, werden neben Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung auch Umbauten zur Verbesserung der Einbruchsicherheit gefördert. Dazu gehört zum Beispiel der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren oder die Installation von Alarmanlagen.
Die förderfähigen Maßnahmen zum Altersgerechten Umbau umfassen unter anderem:
- Schaffung altersgerechter Kfz-Stellplätze
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich
- Treppenlifte
- Schaffung bodengleicher Duschplätze
Für diese und weitere Umbaumaßnahmen stellt die KfW vergünstigte Darlehen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung.
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Nr. 455-B)
Das KfW-Programm Nr. 455-B bietet einen Investitionszuschuss bis zu 6.250 Euro je Wohneinheit für Umbauten zum Abbau von Barrieren. Es umfasst alle förderfähigen Maßnahmen des Programms 159, die sich dem altersgerechten Umbau widmen.
Einbruchschutz – Investitionszuschuss (Nr. 455-E)
Mit diesem KfW-Förderung können Sie einen Investitionszuschuss bis 1.600 Euro für Maßnahmen zum Einbruchschutz erhalten. Als förderfähig gelten dabei alle Maßnahmen, die auch das Programm Nr. 159 im Bereich Einbruchschutz nennt.
Mit der KfW-Förderung günstig im Eigenheim
Die Vielfalt an Förderprogrammen der KfW zeigt eindeutig, welche Möglichkeiten künftige und aktuelle Immobilienbesitzer durch staatliche Förderungen nutzen können. Besonders beim Bau oder Kauf von Immobilien zeigt sich die kostendämpfende Wirkung der vergünstigten Darlehen und Tilgungszuschüsse. Aber auch energetische Sanierungen und Maßnahmen zum altersgerechten Umbau sowie zum Einbruchschutz werden durch die KFW-Förderung günstiger. Wenn Sie also in naher Zukunft entsprechende Vorhaben planen, gehört der Blick in den Förderkatalog fast schon zum Pflichtprogramm.
Tipps, Empfehlungen und Informationen
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