Wohnungsbauförderung in Schleswig-Holstein

Hausbau im Norden - mit einer Förderung wirds einfacher © pixabay

Hausbau im Norden - mit einer Förderung wirds einfacher © pixabay

Wer im schönen Bundesland Schleswig-Holstein nicht nur Urlaub machen, sondern auch wohnen möchte, hat die Möglichkeit, auf verschiedene Optionen der Wohnungsbauförderung zu setzen. Egal, ob es darum geht, komplett neu zu bauen, Wohneigentum selbst zu nutzen oder ein bestehendes Objekt barrierefrei bzw. energieeffizient zu gestalten: Die Möglichkeiten sind vielseitig.

Wie so oft ist es jedoch wichtig, zu wissen, welche Unterstützungsoptionen angeboten werden, wer der richtige Ansprechpartner ist und wie sich die Förderungen am besten zum eigenen Vorteil nutzen lassen.

Grundsätzlich sind viele Möglichkeiten hier individueller als es im ersten Moment den Anschein haben mag. Unter anderem können vor allem Privatpersonen mit einem geringen Einkommen profitieren und sich auf Basis der entsprechenden Wohnungsbauförderung oft den Traum von den „eigenen vier Wänden“ erfüllen.

 

Weshalb wird gefördert?

Wer weiß, wie sein zukünftiges Zuhause aussehen soll, hat beispielsweise nicht nur in Bayern, sondern auch in Schleswig-Holstein unterschiedliche Möglichkeiten, sich seinen Traum zu verwirklichen. Menschen, die sich einen Kauf, einen Neu- oder Umbau nicht leisten können, müssen jedoch nicht grundsätzlich verzweifeln. Es lohnt sich, sich mit den Voraussetzungen für Wohnungsbauförderung in Schleswig-Holstein auseinanderzusetzen.

Mit den entsprechenden Leistungen soll dafür gesorgt werden, dass…:

Die Optionen, die der jeweiligen Zielgruppe zur Verfügung stehen, beweisen einmal mehr, dass es nicht zwingend nötig ist, zur oberen Einkommensklasse zu gehören, um sich Eigentum zu sichern bzw. eine bestehende Immobilie an neue Gegebenheiten anzupassen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Wohnbauförderung in Schleswig-Holstein zu beantragen?

Wie auch in anderen Bundesländern gilt auch in Schleswig-Holstein, dass nicht jeder dazu berechtigt ist, Wohnbauförderung in Anspruch zu nehmen. Die Förderungsprogramme richten sich vor allem an Privatpersonen, an Haushalte in denen Kinder und/ oder schwerbehinderte Angehörige leben. Besonders relevant ist auch, dass die jeweiligen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen.

Ansprechpartner für alle Fragen rund um Wohnbauförderung in Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Sie bietet im Rahmen von sozialer Wohnraumförderung gleich mehrere Modelle an, unter anderem IB.SH Immoflex und IB.SH Immofix.

Wer sich hier schon im Vorfeld optimal informieren möchte, sollte in jedem Fall einen Blick auf die Details rund um die Förderungsangebote werfen. Auf den Seiten der IB.SH ist es unter anderem möglich…:

zu beschäftigen. Auf den Seiten können die aktuellen Konditionen zu verschiedenen Varianten, auch in Bezug auf den Umbau zu einem Effizienzhaus u. ä. eingesehen werden. Die angegebenen Zinssätze und Konditionen sind freibleibend.

Wann muss der Förderantrag für die Bauförderung in Schleswig-Holstein gestellt werden?

Besonders wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung immer rechtzeitig und damit VOR der Aufnahme des entsprechenden Projekts bzw. vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages gestellt wird. Das Vorgehen ist vergleichsweise unkompliziert.

So kann die Förderung sowohl elektronisch als auch persönlich in einer Niederlassung der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt werden. Da die Bearbeitung des Antrags jedoch durchaus etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es wichtig, im Idealfall einen Puffer einzuplanen. Wer möglichst wenig Zeit investieren möchte, sollte auf das Online Tool IB.SH Finanz@ss setzen. Mit seiner Hilfe kann die jeweils optimal passende Lösung ermittelt und beantragt werden. Alle Informationen werden über die Menüführung abgefragt. Somit wird sichergestellt, dass eigentlich keine wichtigen Dokumente oder Details, die im Rahmen der Antragstellung eine Rolle spielen, vergessen werden können.

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Wie wird Wohnungsbau in Schleswig-Holstein gefördert?

Die Förderung von Wohnungsbau in Schleswig-Holstein ist im Laufe der Zeit immer individueller geworden. Viele Menschen, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen, setzen heutzutage auf zinsgünstige Darlehen. Wie ausgiebig letztendlich gefördert wird, ist schlussendlich – wie so oft – von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem von der Art der zu fördernden Immobilie.

Wer hier besondere Voraussetzungen erfüllt, kann oft mit Zusatzdarlehen oder etwas höheren Darlehenssummen rechnen.

Ein Aspekt, der im Bereich der Wohnungsbauförderung in Schleswig-Holstein eine besonders wichtige Rolle spielt, ist die Flexibilität. Die IB.SH bietet ihren Kunden beispielsweise unterschiedliche Tilgungsvarianten an und sorgt somit dafür, dass viele Interessenten genau das Produkt finden, das am besten zu ihren Erwartungen passt.

Grundsätzliche Vorteile, die mit Hinblick auf eine Förderung durch die IB.SH verbunden sind, sind unter anderem:

(Stand: 01/ 2022, aktuelle Konditionen bitte immer vorher checken!)

Die Höhe der Grundförderung liegt bei 100.000 Euro. Zusatzdarlehen können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, bis zu 50.000 Euro (für Umbauten für schwerbehinderte Menschen) und bis zu 15.000 Euro (für die Sicherung der Modernität des Objekts) beantragt werden.

Wer eine gebrauchte Immobilie kaufen möchte, muss darauf achten, dass das Maximum von 2.500 Euro/m2 Wohnfläche nicht überschritten wird.

Wer darf eine Förderung beantragen?

Die Zielgruppe, an die sich die Angebote der IB.SH richten, ist klar definiert. Aus den Konditionen des Anbieters geht hervor, dass private Haushalte, in denen mindestens ein Kind bzw. ein schwerbehinderter Angehöriger lebt gefördert werden, wenn sie sich unter einer bestimmten Einkommensgrenze bewegen und gleichzeitig aber auch eine geeignete Eigenleistung erbringen. Letztere kann unter anderem mit einem Konto- bzw. Bausparguthaben nachgewiesen werden.

Wie hoch die besagten Einkommensgrenzen sind, ist unter anderem davon abhängig, wie viele Menschen in dem betreffenden Haushalt leben. Anhand eines Beispiels auf der Basis einer schwerbehinderten Person gilt: Beantragt ein Mensch mit Schwerbehinderung, der in einem Ein-Personen-Haushalt lebt, die Förderung, gilt die Einkommensgrenze von 20.880 Euro (Stand: 01/ 2022). Leben hingegen zwei Personen in einem Haushalt und ist mindestens eine von ihnen schwerbehindert, steigt die Einkommensgrenze auf 28.320 Euro.

Die Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind um 6.720 Euro.

Mit Hinblick auf die oben bereits erwähnten Mindesteigenleistungen gilt, dass diese 7,50 Prozent der Gesamtkosten betragen müssen. Um den entsprechenden Betrag aufzubringen, können unter anderem:

  • Konten
  • Guthaben bei einer Bausparkasse
  • ein bezahltes Grundstück

aufgeführt werden.

Welche Projekte werden in Schleswig-Holstein über die Wohnungsbauförderung gefördert?

Grundsätzlich ist es für das Stellen eines Antrags rund um Wohnungsbauförderung in Schleswig-Holstein wichtig, dass die betreffende Immobilie vom Antragsteller selbst genutzt wird.

Zudem muss es sich beim Objekt um einen Neubau bzw. um den Ersterwerb von Wohneigentum, den Kauf von bereits vorhandenem Wohnraum oder um den Ausbau von Wohneigentum handeln. Im letztgenannten Fall muss zudem nachgewiesen werden, dass eine Notwendigkeit besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Wohnbereich nicht mehr so gestaltet ist, dass er den Bedürfnissen eines schwerbehinderten Angehörigen entspricht. Die barrierefreie Dusche ist hier noch eine von vielen Optionen, die die Sicherheit und den Komfortfaktor im Eigenheim mitunter deutlich erhöhen kann.

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