Wer in Thüringen eine Wohnung kaufen, ausbauen oder modernisieren möchte, hat die Möglichkeit, sich hierbei finanziell unterstützen zu lassen. Von den insgesamt mehr als zwei Millionen Einwohnern entscheiden sich heutzutage immer mehr dazu, sich hier längerfristig niederzulassen, eine Immobilie zu kaufen und diese gegebenenfalls zu modernisieren.
Unter anderem erwerben auch viele junge Familien hier Wohneigentum oder bauen komplett neu. Sie haben die Möglichkeit, von attraktiven Konditionen zu profitieren. Wer möchte, kann sich aber auch genauer mit den Förderungsoptionen rund um das Modernisieren und Sanieren von Wohnraum auseinandersetzen.
Welche Ziele wird auf Basis der verschiedenen Förderprogramme verfolgt?
So unterschiedlich die Programme rund um Bauförderung in Thüringen auch sein mögen, sie verfolgen alle ähnliche Ziele. Es geht vor allem darum, mehr attraktiven Wohnraum zu schaffen… vor allem in den Städten des Bundeslandes. Auf diese Weise soll die Wohnumgebung noch ansprechender für die unterschiedlichsten Zielgruppen werden.
Um möglichst viele Menschen dabei unterstützen zu können, ihre Wohnträume zu verwirklichen, setzen die Programme auf unterschiedlichen Ebenen an. Unter anderem beziehen sich die Unterstützungen auf Neubauten, Mietwohnungen und Modernisierungen. Hier können die jeweiligen Kommunen von Krediten mit niedrigen Zinsen profitieren.
Förderungsmöglichkeit Nr. 1: Mietwohnungsbau mit ISSP
(Achtung! Das ISSP („Innenstadtstabilisierungsprogramm“) bezog sich auf das Programmjahr 2021. Die aktuelle Richtlinienverlängerung reicht noch bis zum 30.06.2022. Danach tritt sie außer Kraft.)
Mit dem ISSP sollen die Innenstädte des Bundeslandes Thüringen wieder mehr belebt werden. Daher hat es sich dieses Programm zur Aufgabe gemacht, die Schaffung von Mietwohnungen zu fördern. Maximal können 80 Prozent der (förderfähigen) Kosten gefördert werden.
Wer dementsprechend in Thüringen vorhat, in Neubauten bzw. in den Umbau oder in die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes zu investieren, kann gut beraten sein, sich mit Hinblick auf das ISSP zu informieren. Das Programm richtet sich an alle juristischen und natürlichen Personen, die Eigentümer der betreffenden Mietwohnungen sind. (Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen. Daher ist es immer sinnvoll, sich im Zweifel bei der Aufbaubank zu erkundigen. Über die Seite der Aufbaubank kann auch ganz einfach online geprüft werden, ob die festgesetzte Einkommensgrenze gegebenenfalls überschritten wurde.)
Wie viel genau im Rahmen des ISSP gefördert wird, ist von verschiedenen Details abhängig. Für die Dauer der Belegungsbindung (15 Jahre) ist das gewährte Darlehen dann zinslos. Danach werden 3 Prozent Zinsen pro Jahr berechnet. Die Tilgung liegt bei 2 Prozent pro Jahr. Besonders wichtig ist es in diesem Zusammenhang natürlich auch, zu beachten, dass in den meisten Fällen mit einer Eigenleistung von 20 Prozent (die Basis bilden hier die förderfähigen Kosten) gerechnet werden muss. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen. Diese werden vor allem dann aktuell, wenn zum Beispiel besondere Gründe, wie Baudenkmalschutz, vorliegen. In diesem Fall kann es sein, dass nur 10 Prozent an Eigenleistung verlangt werden.
Welche Zuschüsse spielen beim ISSP eine wichtige Rolle?
Im Zusammenhang mit dem ISSP ist es unter anderem möglich, von verschiedenen Arten von Zuschüssen zu profitieren. Diese gestalten sich wie folgt:
- Baukostenzuschuss
Hier sind maximal 15 Prozent möglich.
- Tilgungszuschuss
Die Höhe des Tilgungszuschusses liegt bei 15 Prozent – zumindest dann, wenn sich die Betroffenen dazu entschließen, ihre Belegungs- bzw. Mietpreisbindung um fünf Jahre zu verlängern.
- Tilgungszuschuss (um 10 Prozent)
Der zehnprozentige Tilgungszuschuss wird dann gewährt, wenn in eine barrierefreie Wohnung investiert wird.
- Tilgungszuschuss (Energiesparverordnung)
Wie auch in Hessen und in Bayern wird auch in Thüringen energiesparsames Wohnen und Bauen belohnt. Wer sich hier einen weiteren 10%igen Zuschuss sichern möchte, sollte sich an den Vorgaben der aktuellen Energiesparverordnung orientieren. Werden die hier festgeschriebenen Grenzwerte um mindestens 40 Prozent unterschritten werden.
Kurz: Die Förderungsmöglichkeiten sind in diesem Bereich individueller, als es möglicherweise den Anschein haben mag. Daher ist es umso wichtiger, sich am besten eingehend mit der Thematik auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Aufbaubank helfen hier gern weiter. Die Zentrale ist unter Tel.: 0361 – 7447 – 0 erreichbar. Wahlweise kann auch eine Nachricht über das Kontaktformular versendet werden.
- Mayer-Kuckuk, Finn(Autor)
- Siepe, Werner(Autor)
- Alexander, Krüger(Autor)
Welche Konditionen gibt es sonst noch zu beachten?
Das Programm ISSP hat sich auf eine Förderung im Bereich Mietwohnungsbau in besonderen Gebieten fokussiert. Selbstverständlich gilt es als eine der Grundvoraussetzungen, dass die betreffenden Grundstücke auch für den Mietwohnungsbau geeignet sein müssen. Die Menschen, die dann zukünftig in den betreffenden Wohnungen leben werden, dürfen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht um mehr als 20 Prozent überschreiten. Infos zu den jeweiligen Beträgen und deren Zusammensetzung finden sich in § 10 ThürWoFG.
Förderungsmöglichkeit Nr. 2: Modernisierung und Instandsetzung
Wer Wohnungen in Thüringen modernisieren bzw. instand setzen möchte, kann auch in Thüringen von unterschiedlichen Möglichkeiten profitieren. Hierbei gilt es jedoch, wie auch beim ISSP, zu beachten, dass auch das Programm rund um die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen ursprünglich auf das Jahr 2021 verlängert war. Danach wurde es bis zum Stichtag am 30.06.2022 verlängert.
Der Hintergrund dieses Programms ist, dass es viele Wohnungen gibt, die nicht den modernen bzw. zeitgemäßen Ansprüchen an ein überzeugendes Objekt genügen. Mit Hilfe des Programms sollen diese Mängel nicht nur behoben, sondern auch Mietwohnungen zu erschwinglichen Preisen angeboten werden. Die Höhe der Förderung kann bis zu 80 Prozent aller förderfähigen Kosten erreichen.
Die Projekte, die auf der Basis dieses Programms gefördert werden können, kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Unter anderem können Menschen profitieren, die…:
- Bauliche Maßnahmen planen, die letztendlich den Wert der betreffenden Objekte erhöhen sollen
- Modernisierungsbedingte Maßnahmen oder Maßnahmen, die in technischer Hinsicht nötig sind
- Maßnahmen, mit deren Hilfe Heizenergie gespart werden kann.
Besonders wichtig ist es in diesem Zusammenhang, zu beachten, dass erst dann, wenn der betreffende Antrag (im Idealfall) bewilligt wurde, mit den Arbeiten begonnen werden darf. Zum Kreis der Antragsberechtigten gehören juristische und private Personen, die Eigentümer einer Mietwohnung sind.
Weitere Details rund um die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen
Nachdem ein entsprechender Antrag bewilligt wurde, können die Antragsteller von einem zinslosen Darlehen profitieren. Dieses bezieht sich auf die gesamte Darlehenszeit. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Summe in den meisten Fällen binnen 20 Jahren getilgt sein muss. In Ausnahmen ist es jedoch möglich, eine Tilgung von 30 Jahren zu vereinbaren.
Die Dauer für die Belegungsbildung wurde auf 15 Jahre festgelegt. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen, so dass es wichtig ist, sich im Vorfeld bei den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Aufbaubank zu erkundigen. Achten Sie zudem auch darauf, dass sich die Mietpreisbindung je nach Region anders gestalten kann. Hier wird nicht nur zwischen verschiedenen Städten, sondern auch oft in Bezug auf die Einwohnerzahl unterschieden.
Hinzu kommt, dass eine Eigenleistung von 20 Prozent (die Basis hierfür bilden die förderfähigen Kosten). In einigen Fällen kann die besagte Eigenleistung auch auf zehn Prozent minimiert werden.
Die Zuschüsse, die im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung bewilligt werden können – sofern alles passt – gestalten sich wie folgt:
- 15 % Baukostenzuschuss
- 15 % Tilgungszuschuss, wenn sich der Antragsteller für eine verlängerte Belegungsbindung für weitere fünf Jahre entscheidet
- 10 % Tilgungszuschuss, wenn in eine barrierefreie Ausstattung investiert wird
- 10 % Tilgungszuschuss, wenn die in der EnEV festgelegten Grenzwerte um 40 Prozent oder mehr unterschritten werden.
Als Maximum für die Förderung wurde eine Summe von 1.200 EUR pro Quadratmeter festgelegt. Mit Hinblick auf eine noch individuellere Förderung ist es unter anderem auch möglich, sich in Bezug auf den Bereich der Eigenkapitalverzinsung zu informieren.
Fazit
Die Möglichkeiten, die sich für Eigentümer rund um die Unterstützung von Neubau- und Umbauprojekten ergeben, sind vielseitig. Dennoch gilt es zu berücksichtigen, dass die hier erwähnten Programme, nachdem sie ohnehin schon einmal verlängert wurden, zum 30.06.2022 auslaufen werden (Stand: 03/ 2022). Es gilt dementsprechend, die aktuellen Entwicklungen im Auge zu behalten, um gegebenenfalls herauszufinden, wie ab diesem Stichtag in Bezug auf Wohnungsbauförderungen in Thüringen verfahren werden wird.
- Lücke, Marco(Autor)
- Balzer, Leonard(Autor)