Bauförderung in NRW: Diese Programme stehen Ihnen zur Auswahl!

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Bauförderung NRW

Bauförderung NRW

Sie wohnen in NRW und beabsichtigen, eine Immobilie zu kaufen oder zu modernisieren? In diesem Fall kann Ihnen die staatliche Bauförderung eine enorme finanzielle Hilfe bieten.

 

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Neben den bekannten KfW-Förderprogrammen mit bundesweiter Gültigkeit existiert jedoch auch eine spezielle Bauförderung in NRW, die vom Land durch die NRW.BANK ermöglicht wird. Welche Programme stehen dabei zur Auswahl und worin liegen die Besonderheiten?

Förderprogramm NRW.BANK.Wohneigentum

Das Förderprogramm NRW.BANK.Wohneigentum soll Privathaushalte in NRW in die Lage versetzen, durch vergünstigte Kredite selbst genutzten Wohnraum zu bauen oder zu kaufen. Dabei übernimmt die NRW.BANK bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten. Für das Förderprogramm gilt kein Höchstbetrag.

Die aktuellen Konditionen und Zinssätze erfahren Sie hier.

Was wird genau gefördert?

Die Förderung bezieht sich auf den Bau oder den Kauf von selbst genutztem Wohnraum. Neben dem reinen Kaufpreis oder den Baukosten können Sie dabei auch folgende Kosten über das Förderdarlehen finanzieren:

  • Nebenkosten
  • Außenanlagen
  • Modernisierungskosten

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm NRW.BANK.Wohneigentum mit sich?

Die Bedingungen für die Förderung beinhalten eine Einkommensbegrenzung. Somit erhalten Sie die Förderung nur, wenn Sie diese Einkommensgrenzen mit Ihrem Jahresgehalt nicht überschreiten. Pro Kind, welches zum Zeitpunkt der Förderung noch nicht 18 Jahre alt ist und im Haushalt lebt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.

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Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Ort der Immobilie muss in NRW liegen
  • Die Förderung muss vor dem Beginn des Hausbaus oder Kaufes erfolgen
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf sich maximal eine weitere Wohneinheit im Eigentum des Antragstellers befinden

Förderprogramm NRW.BANK Gebäudesanierung

Mit dem Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung sollen Wohneigentümer durch vergünstigte Darlehen in die Lage versetzt werden, Modernisierungen an ihrem selbst genutzten Wohnraum vorzunehmen. Die NRW.BANK stellt dabei vergünstigte Darlehen bis zu 75.000 Euro pro Vorhaben zur Verfügung und finanziert bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

Die aktuell gültigen Konditionen und Zinssätze sind hier zu finden.

Was wird genau gefördert?

Das Programm aus der Bauförderung in NRW umfasst grundsätzlich die Förderung von Investitionen in folgende Bereiche:

  • Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Wärmedämmung, Austausch von Fenstern)
  • Modernisierungen für geringeren Ressourcenverbrauch (z.B. Wasserversorgung oder sanitäre Anlagen)
  • Erneuerung von Heizungsanlagen (nur mit hydraulischem Abgleich beim Einbau)
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum Einbruchschutz
  • Bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser
  • Maßnahmen gegen bauliche Mängel (Schadstoffbeseitigung)


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Wenn Sie also energetische Sanierungen planen oder die Barrierefreiheit verbessern möchten, liegen mit dem Programm NRW.BANK Gebäudesanierung genau richtig.

Welche Voraussetzungen hat das Förderprogramm NRW.BANK Gebäudesanierung?

Die Voraussetzungen des Förderprogramms NRW.BANK Gebäudesanierung sind bewusst niedrig gehalten. Es richtet sich an Sie als Privatpersonen, wenn Sie Ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren möchten. Auch Zweifamilienhäuser sind in der Förderung inbegriffen, wenn eine Wohneinheit vom Eigentümer bewohnt wird.

Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Standort der Immobilie muss in NRW liegen
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
  • Die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung in der jeweils aktuellen Fassung sind einzuhalten

Förderprogramm Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf von selbstgenutztem Eigentum

Das Förderprogramm soll durch vergünstigte Darlehen den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Immobilien ermöglichen. Die Förderhöhe richtet sich dabei nach der Kostenkategorie der Gemeinde und kann einen Betrag bis zu 122.600 Euro erreichen. Für jedes Kind oder jede Person mit Schwerbehinderung erhöht sich die Förderung nochmals um 17.000 Euro. Ein weiterer Förderbonus von 10.000 Euro ist möglich, wenn Sie das Haus barrierefrei errichten. Zusätzlich winken als Tilgungsnachlass auf Antrag nochmals 7,5% der Darlehenssumme, was Ihre Kosten am Ende erheblich senkt.

Hinweis: Das Förderdarlehen lässt sich mit weiteren Ergänzungsdarlehen kombinieren. Dazu gehören Förderungen für Bauen mit Holz (bis zu 15.000 Euro), Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (bis zu 40.000 Euro) und die Standortaufbereitung (bis zu 20.000 Euro). Diese Ergänzungsdarlehen werden mit einem Tilgungszuschuss bis 50% gewährt. Zusätzlich bietet das Förderprogramm ein Ergänzungsdarlehen zur Abdeckung der Gesamtkosten von bis zu 50.000 Euro, falls die Hausbank Ihnen keinen weiteren Kredit gewährt.

Was wird genau gefördert?

Die Eigentumsförderung soll einkommensschwächeren Familien und Menschen mit Einschränkungen helfen, ebenfalls Wohneigentum zu begründen. Das Programm umfasst folgende Maßnahmen:

  • Erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung (Neubau, Anbau oder Aufstockung)
  • Erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Umwidmung (Nutzungsänderung)
  • Kauf bereits vorhandener Eigenheime und Eigentumswohnungen

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf mit sich?

Für die Nutzung dieses sehr zinsgünstigen Programms aus der Bauförderung in NRW müssen Sie und Ihr Haushalt bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens eine volljährige Person und ein Kind oder
  • Eine Person mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%) leben im Haushalt

Darüber hinaus wurden recht strenge Einkommensgrenzen gesetzt, die Sie in diesem PDF finden.

Zusätzlich erfordert das Programm eine Eigenleistung in Höhe von 15% der Gesamtkosten. Die Hälfte (7,5%) muss dabei durch eigene Geldmittel oder das Grundstück abgedeckt werden, wenn dieses nicht mit Krediten finanziert wird. Den Rest können Sie auch durch eigene Arbeiten an der Immobilie beisteuern. Sollten keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, besteht alternativ die Möglichkeit, einen Eigenleistungsersatz zu beantragen.

Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Bau der Immobilie darf nicht vor der Bewilligung der Förderung erfolgen (Grundstückskauf ist allerdings möglich)
  • Der Kaufvertrag für eine Immobilie darf nicht vor der Antragstellung erfolgen
  • Keine Überschreitung der angemessenen Gesamtkosten im Bereich der Bewilligungsbehörde
  • Wohn- und Schlafräume sind beim Neubau oder Ersterwerb nicht kleiner als 10m²
  • Die Immobilie wurde bisher nicht ordnungsgemäß instandgehalten
  • Die Belastung durch die Kredite darf nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährden
  • Die Immobilie muss in NRW liegen

Förderprogramm Eigentumsförderung – Menschen mit Schwerbehinderung

Das Förderprogramm Eigentumsförderung – Menschen mit Schwerbehinderung soll Betroffenen mit vergünstigten Darlehen dabei helfen, in einer neu gebauten, gekauften oder bereits bestehenden Immobilie Barrierefreiheit herzustellen. Förderberechtigte können hier Darlehen bis zu 40.000 Euro erhalten und zudem einen Tilgungszuschuss von 50% beantragen.

Was wird genau gefördert?

Die Förderung umfasst alle Maßnahmen, um eine Immobilie für eine schwerbehinderte Person bewohnbar zu machen. Als Beispiele geben die Wohnraumförderbestimmungen aus NRW folgende Maßnahmen aus:

  • Rollstuhl-Rampe im Eingangsbereich
  • Hebeanlage (Treppenlift)
  • Besondere Haustechnik oder Hauselektronik
  • Behinderungsgerechte Küche
  • Behinderungsgerechtes Bad

Wichtig bleibt hierbei, dass die Maßnahme wegen der im Einzelfall vorliegenden Behinderung als notwendig anzusehen ist. Hier sollten Sie sich im Vorfeld informieren, welche Maßnahmen in welchen Fällen als angemessen gelten.

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm Eigentumsförderung – Menschen mit Schwerbehinderung mit sich?

Wenn sie eine Förderung aus diesem Baustein der Bauförderung in NRW erhalten möchten, müssen Sie vor allem diese beiden Kriterien erfüllen:

  • Im Ihrem Haushalt wohnt mindestens eine Person mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%)
  • Ihr Einkommen liegt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen, die in diesem PDF zu finden sind.

Achtung: Sie erhalten die Förderung auch, wenn Sie die Einkommensgrenzen um maximal 40% überschreiten. In diesem Fall ist die maximale Darlehenssumme allerdings auf 20.000 Euro beschränkt.

Förderprogramm Eigentumsförderung – Modernisierung

Einkommensschwache Haushalte und Familien erhalten im Rahmen der Bauförderung in NRW auch Hilfe bei der Modernisierung ihrer Immobilie. Im Rahmen des Förderprogramms werden vergünstigte Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Eigenheim vergeben. Dabei lassen bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanzieren. Zusätzlich ermöglicht das Programm einen Tilgungszuschuss bis zu 30%, wenn bestimmte energetische Standards eingehalten werden.

Aktuelle Daten zu Konditionen und Zinssätzen finden Sie hier.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Grundsätzlich steht das Förderprogramm für alle Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden und dem dazugehörigen Grundstück offen. Trotzdem werden Schwerpunkte genannt:

  • Verbesserung der Energieeffizienz
  • Beitrag zum Klimaschutz
  • Verbesserung des Schutzes vor Einbrechern
  • Reduzierung von Barrieren im bestehenden Wohnraum
  • Erhöhung des Gebrauchswertes von Wohngebäuden
  • Erweiterung von Wohnraum

Wenn Sie Modernisierungsmaßnahmen der obigen Art anschieben, können Sie mit den Fördermitteln parallel auch Instandsetzungsmaßnahmen finanzieren. Diese dürfen nur nicht den überwiegenden Teil der Kosten ausmachen.

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm Eigentumsförderung – Modernisierung mit sich?

Im Normalfall müssen Sie als Antragsteller nur zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Ausreichende Kreditwürdigkeit
  • Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen, die in diesem PDF erläutert werden

Sollte Ihr Eigenheim innerhalb der Stadterneuerungsgebiete der Programme „Soziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ liegen, kann die zuständige Behörde auf die Einhaltung der Einkommensgrenzen verzichten.

Darüber hinaus gelten zudem folgende Voraussetzungen:

  • Der Wohnraum ist zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mehr als 5 Jahre bezugsfertig
  • Während der Zinsbindung muss die Immobilie selbst bewohnt werden (oder von direkten Angehörigen)
  • Das Gebäude darf nicht mehr als 6 Vollgeschosse aufweisen
  • Der Beginn der Modernisierung darf nicht vor der Bewilligung beginnen
  • Der Wohnraum liegt in Nordrhein-Westfalen
  • Die Wohnungen dürfen eine Wohnfläche von 35 m² nicht unterschreiten

Bauförderung in NRW für Familien und Haushalte: Günstige Darlehen nutzen und sparen!

Mit der Bauförderung in NRW können Sie von attraktiven Förderprogrammen profitieren. Ob nun die Förderungen von der NRW.BANK oder die speziellen Programme für besonders einkommensschwache Haushalte – Sie erhalten dabei sehr günstigen Darlehen und können je nach individueller Förderung auch noch attraktive Tilgungszuschüsse nutzen. Ergreifen auch Sie Möglichkeiten der Bauförderung in NRW und erfüllen Sie sich schon bald den Traum vom Eigenheim oder der lange ersehnten Modernisierung!

 

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