Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf dem heimischen Dach war in den letzten Jahren immer weiter zurückgefahren worden. Was ändert sich bei der Photovoltaikförderung im Jahr 2023?
Die Energiekrise und die Gefahr, die deutschen Klimaziele komplett zu verfehlen, haben für ein Umdenken in Regierungskreisen gesorgt. Das hat sich bereits im Sommer 2022 bemerkbar gemacht – noch stärker auswirken wird es sich im Jahr 2023.
Dabei profitieren von den neuen Regelungen nicht nur gewerbliche Betreiber von PV-Anlagen – auch Privathaushalte sollten sich jetzt die Anschaffung einer solchen Anlage noch einmal neu durch den Kopf gehen lassen. Vor diesem Hintergrund wird natürlich auch die Frage, ob man eine PV-Anlage mieten oder doch eher kaufen sollte, wieder ein Stück weit spannender.
Klar ist, dass eine Treibhausgasneutralität in Deutschland bis ins Jahr 2045, wie sie vonseiten der Bundesregierung als klares Ziel vorgegeben wurde, mit der aktuellen Entwicklung nicht zu erreichen ist.
Der Anteil an Erneuerbaren Energien muss bis dahin noch stark gesteigert werden. Schon heute ist Solarenergie mit einer Mischung aus gewerblicher Energiegewinnung und der Gewinnung von Energie vor allem für den heimischen Haushalt nach der Windkraft die zweitstärkste Quelle Erneuerbarer Energien in Deutschland. Das Steigerungspotenzial in diesem Bereich ist allerdings nach wie vor riesig, und genau dieses Potenzial möchte man aus der Politik durch neue Anreize und Fördermöglichkeiten nutzen.
Die Neuerungen können Sie im Jahr 2023 erwarten
Eine der besten Möglichkeiten, den eigenen Energieverbrauch und damit natürlich auch die anfallenden Energiekosten zu reduzieren, ist die energetische Sanierung am Altbau. Doch unabhängig vom aktuellen energetischen Zustand Ihrer Immobilie kann auch eine PV-Anlage auf dem heimischen Dach die eigenen Kosten für die Energieversorgung und den eigenen CO2-Fußabdruck erheblich reduzieren.
Dabei wird das Betreiben von Solar- und PV-Anlagen sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer ab dem 1.1.2023 wieder deutlich lukrativer. Das möchte die Politik durch die folgenden Maßnahmen erreichen:
1) Die Einspeisungsvergütungen steigen
Sie sind der wichtigste Faktor, wenn es um die Refinanzierung einer Photovoltaikanlage geht – die Einspeisungsvergütungen. Natürlich sind auch eingesparte Stromkosten ein interessanter Faktor, bei der Einspeisung fließt allerdings tatsächlich Geld auf Ihr Konto.
So gelten künftig für Anlagen in Eigenversorgung die folgenden Vergütungssätze für überschüssigen Strom:
- Betreiber von Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent/kWh
- Betreiber von Anlagen über 10 kWp erhalten 7,1 Cent/kWh
Wenn Sie eine Anlage zur Volleinspeisung betreiben, liegen die Vergütungssätze noch höher. Hier können Sie mit folgenden Zahlungen rechnen:
- Betreiber von Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent/kWh
- Betreiber von Anlagen über 10 kWp erhalten 10,9 Cent/kWh
Wenn Sie die Vergütungssätze für volleinspeisende Anlagen erhalten möchten, müssen diese vor dem 1. Dezember des Vorjahres beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.
Von diesen neuen Vergütungssätzen profitieren Betreiber neuer Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden oder die im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden.
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Mit den neuen Regelungen soll es auch interessanter werden, auf ein und demselben Gebäude sowohl eine Solaranlage für den Eigenbedarf als auch eine Anlage für die Kompletteinspeisung in Betrieb zu nehmen. Dabei müssen allerdings beide Anlagen technisch voneinander getrennt sein. Allerdings sollte man daran denken, dass aufgrund der aktuell sehr hohen Energiepreise die Nutzung einer PV-Anlage zur Eigenversorgung die höchste Rendite abwirft.
2. Keine Drosselung der Leistung bei PV-Anlagen mehr
Anlagen, die ab dem 1. 1.2023 in Betrieb genommen werden, müssen nicht mehr auf 70 Prozent ihrer PV-Nennleistung gedrosselt werden, wenn es um die Einspeisung in das öffentliche Netz geht. Bislang galt als Regelung, dass nicht mehr als 70 Prozent der Nennleistung ins Netz eingespeist werden darf. Diese Regelung entfällt.
Davon profitieren auch Bestandsanlagen bis 7 kWp. Nur Anlagen zwischen 7 und 25 kWp profitieren aktuell noch nicht von dieser Änderung und müssen die entsprechende Programmierung zur Drosselung beibehalten.
3. Vereinfachungen für bestehende PV-Anlagen
Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bringt auch Vereinfachungen für die Besitzer bereits bestehender Anlagen mit sich. So entfällt beispielsweise die EEG-Umlage zur Gänze. Dadurch ist auch der zusätzliche Erzeugungszähler bei verschiedenen, bereits in Betrieb befindlichen PV-Anlagen ab dem 1. 1.2023 nicht mehr erforderlich. Diese mussten bisher vom Netzbetreiber angemietet werden und können dann ausgebaut werden. Daneben vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage auch die Abrechnung des Stromverkaufs deutlich.
Ein weiterer Punkt, der für viele Betreiber einer PV-Anlage eine echte Erleichterung darstellen wird, ist der Wegfall der Umsatzsteuer auf den Strom. Denn bislang mussten auch Betreiber einer privaten PV-Anlage auf den verkauften Strom Umsatzsteuer ausweisen und diese an das Finanzamt abführen. Mit der Reduzierung der Umsatzsteuer in diesem Bereich auf null erfolgt eine erhebliche steuerrechtliche Vereinfachung vor allem für private Betreiber.
4. Vereinfachter Netzanschluss für PV-Anlagen
Ab dem 1.1.2025 müssen Netzbetreiber ein Portal zur Verfügung stellen, mit dem es Interessenten erleichtert werden soll, neue Netzanfragen für geplante PV-Anlagen zu stellen. Parallel dazu werden Fristen festgelegt, innerhalb derer ein Netzbetreiber auf eine entsprechende Anfrage reagieren muss. Die Netzanfragen selbst sollen künftig digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht sein.
5. Kein Verlust mehr bei verzögertem PV-Anlagenbau
In der Vergangenheit war es so, dass ein verzögerter Bau einer PV-Anlage zu einer geringeren Vergütung durch den Netzbetreiber führte. Diese Degression der Vergütungssätze wird bis Anfang 2024 ausgesetzt.
6. Lockerungen bei der Aufstellfläche von PV-Modulen
In der Vergangenheit gab es bezüglich der Aufstellflächen strenge Richtlinien bei der Vergabe von Fördermitteln zu PV-Modulen. Viele davon fallen mit der Novellierung des EEG 2023 weg. So müssen die Module einer PV-Anlage künftig nicht mehr zwangsläufig auf dem Dach eines Wohn- oder Geschäftshauses angebracht werden.
Ist beispielsweise das Dach statisch ungeeignet, unterliegt das Haus dem Denkmalschutz oder ist die Ausrichtung des Daches nicht optimal für eine Nutzung mit einer PV-Anlage, können die Module auch auf einem Terrassendach, einem Carport oder im Garten aufgestellt werden. Die konkrete Höhe der möglichen Förderung ist davon nicht betroffen.
Gleiches gilt übrigens auch, wenn auf dem Dach bereits eine PV-Anlage installiert ist und Sie im Jahr 2023 zusätzliche Module mit entsprechender Förderung installieren lassen möchten.
Das Thema Förderung ist im Wandel – in allen Bereichen
Das Thema Förderung als solches ist in Deutschland aktuell ohnehin im Wandel. Aus diesem Grund sollten Sie sich, vor der Planung eines solchen Projektes, auf jeden Fall mit den aktuellen Fördermöglichkeiten befassen.
Dabei kann es Bundesfördergelder geben, die Ihnen zugutekommen können. Gleichzeitig können Sie auch von möglichen Fördermaßnahmen Ihres jeweiligen Bundeslandes profitieren.
Selbst manche Landkreise und einzelne Energieversorger bieten zusätzliche Förderungen an. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, sich frühzeitig umfassend zu informieren.
Fazit – im Jahr 2023 werden neue Anreize geschaffen, wieder mehr in PV-Anlagen zu investieren
Wenn die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden sollen, muss noch viel passieren im Bereich der Energieproduktion. Eine deutliche Steigerung des Energiegewinns aus Solarenergie ist dabei eine gute Möglichkeit. Neben den positiven Effekten für die Umwelt und das Klima kann sich eine solche PV-Anlage auch sehr positiv auf den eigenen Geldbeutel auswirken – schafft sie doch eine Menge Unabhängigkeit und eine deutlich geringere Abhängigkeit von steigenden Energiepreisen. Dank verbesserter Entgelte für die Einspeisung und wachsender Möglichkeiten der Förderung der Anschaffung von PV-Anlagen kann die Installation einer solchen Anlage auch für Privatpersonen in Zukunft wieder deutlich lukrativer werden.
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