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Einspeisevergütung – alle Fakten

Bei der Stromerzeugung aus regenerativen Energien wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Einspeisevergütung gezahlt. Foto: © DOC RABE Media / stock adobe

Bei der Stromerzeugung aus regenerativen Energien wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Einspeisevergütung gezahlt. Foto: © DOC RABE Media / stock adobe

Wer Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, der soll dafür natürlich auch entsprechend entlohnt werden. Bei der Erzeugung von Strom durch regenerative Energiequellen wie Solar, Wasser oder Wind wird dem jeweiligen Produzenten daher eine sogenannte Einspeisevergütung gewährt.

Die Höhe dieser Vergütung ist gesetzlich geregelt, so dass auch in den Folgejahren mit entsprechenden Einnahmen kalkuliert werden kann. Da Eigentümer solcher Anlagen mit festen Einspeisevergütungen rechnen können, lässt sich beispielsweise in etwa errechnen, wie lange eine Anlage in Betrieb sein muss, bis die Kosten für solch eine Investition wieder eingefahren sind.

Dies ist vor allem vor dem Hintergrund wichtig, da in den letzten Jahren viel in die Stromgewinnung aus alternativen Energieträgern – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich – investiert wurde. In diesem Zusammenhang möchten Investoren natürlich wissen, wann sich Ihr Kapital amortisiert.

Einspeisevergütung gesunken

Die Höhe der Einspeisevergütung ist allerdings in den letzten Jahren deutlich gesenkt worden. Diese Entwicklung geht auch einher mit den geringeren Investitionskosten, welche mittlerweile für die Errichtung einer solchen Anlage zu Buche stehen. Trotzdem stellt die Einspeisevergütung auch heute noch für private Haushalte eine sehr gute Möglichkeit dar, in einem langfristigen Rahmen die Stromkosten deutlich zu senken.

Diesbezüglich ist es jedoch wichtig, dass eine eingehende Beratung vor der Entscheidung für einen der regenerativen Stromerzeugungsbereiche erfolgt. Eine umfassende Recherche schützt vor Fehlinvestitionen, welche sich beispielsweise wegen eines hohen Wartungsaufwands oder eines viel zu geringen Energieertrags auch nach Jahrzehnten nicht selber tragen.

Doch sind regenerative Möglichkeiten zur Stromgewinnung nicht nur aufgrund der gewährten Einspeisevergütung ein interessantes Thema. Schließlich werden solche Investitionen auch mit günstigen Krediten und staatlichen Zuschüssen honoriert. Vor allem wenn es um einen Neubau oder die Sanierung eines alten Gebäudes geht, sollte daher auch über solch eine zusätzliche Investition in die Gewinnung von regenerativer Energie nachgedacht werden. Dank der deutlich gesunkenen Kosten für derartige Anlagen lohnt es sich auch schon mit einem kleinen Budget, entsprechende Infos über individuelle Lösungen einzuholen.

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Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Art der erzeugten Energie und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. In Deutschland wird die Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Solaranlagen, Windkraftanlagen, Biomasseanlagen und Wasserkraftanlagen erhalten unterschiedliche Vergütungssätze.

Für Photovoltaikanlagen, die auf Wohngebäuden installiert sind, liegt die Einspeisevergütung derzeit (Jahresende 2023) bei 8,20 Cent / kWh. Sie gilt für alle Anlagen die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Dieser Preis gilt allerdings nur für Anlagen bis 10 kWp. Für größere  Anlagen von 10 bis 40 kWp gibt es aktuell 7,10 ct/kWp. Sehr große Anlagen bis 750 kWp erhalten laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,20 ct/kWp.

Bei Windenergieanlagen hängt die Vergütung von der installierten Leistung und der Gebietskulisse ab. Biomasse- und Wasserkraftanlagen haben ebenfalls spezifische Vergütungssätze. Hier ist es wichtig, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen im Auge zu behalten.

Wie erhalte ich die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird in der Regel für einen festgelegten Zeitraum, oft 20 Jahre, garantiert. Um die Vergütung zu erhalten, müssen Betreiber von derartigen Anlagen einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zur Anlage und zum erwarteten Energieertrag enthalten. Nach (positiver) Prüfung erfolgt die Zusage für die Einspeisevergütung.

Wichtig zu wissen: Die Anlage muss beim Netzbetreiber gemeldet sein, um die Vergütung zu erhalten. Der erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist, die Vergütung vom Netzbetreiber ausbezahlt. Tipp: Informieren Sie sich möglichst frühzeitig über das Antragsverfahren und sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Muss die Vergütung versteuert werden?

Grundsätzlich unterliegt die Einspeisevergütung der Einkommensteuer. Betreiber von kleinen Anlagen können von der Kleinunternehmerregelung profitieren und sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt.

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Für größere Anlagen besteht die Pflicht zur Umsatzsteueranmeldung. In jedem Fall ist es ratsam, steuerliche Aspekte im Vorfeld mit einem Steuerberater zu klären, um mögliche steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und keine rechtlichen Probleme zu riskieren.

Stromspeicher als Alternative

Der Einsatz von Stromspeichern gewinnt an Bedeutung, wenn es um die Eigenverbrauchsoptimierung geht. Viele Anlagenbetreiber stellen sich daher die Frage: PV Anlage mit oder ohne Speicher? Besitzer von Anlagen mit Speicher können den produzierten Strom in Batterien „lagern“ und bei Bedarf nutzen, anstatt ihn komplett ins Netz einzuspeisen.

Diese Eigenverbrauchsoptimierung ermöglicht es, den Strombedarf direkt vor Ort zu decken und somit den Bezug aus dem öffentlichen Netz zu reduzieren. Der Einsatz von Stromspeichern kann jedoch auch Auswirkungen auf die Einspeisevergütung haben. In einigen Fällen wird der Eigenverbrauch höher vergütet als die Einspeisung ins Netz.

Fazit

Die Einspeisevergütung spielt eine entscheidende Rolle für Betreiber etwa von Solaranlagen und ist ein wesentlicher Anreiz für die Investition in diese Technologien. Die Höhe der Vergütung richtet sich allgemein nach der Art der Energieerzeugung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Anlagenbetreiber einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen und dafür sorgen, dass ihre Anlage beim Netzbetreiber gemeldet ist. Und falls Ihnen die Einspeisevergütung zu gering ist, bietet der Einsatz von Stromspeichern eine interessante Alternative, um den Eigenverbrauch zu maximieren und den Bezug aus dem öffentlichen Netz zu reduzieren.

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Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).