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Lastenzuschuss: So profitieren Hauseigentümer bei finanziellen Problemen

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Lastenzuschuss: So profitieren Hauseigentümer bei finanziellen Problemen

Lastenzuschuss: So profitieren Hauseigentümer bei finanziellen Problemen

Vorübergehende Arbeitslosigkeit oder eine längere Erkrankung des Hauptverdieners können – selbst bei niedrigen Zinsen und Baukindergeld – insbesondere für Familien mit Kindern eine große wirtschaftliche Belastung sein. In solchen Ausnahmesituationen greift der Staat dem Hauseigentümer, der gemeinsam mit seiner Familie das Heim bewohnt, mit einem Lastenzuschuss finanziell unter die Arme. Dieser ist vergleichbar mit dem Wohngeld, das Mieter in finanziellen Schwierigkeiten erhalten.
Inhalt

  • Wann haben Hauseigentümer Anspruch auf einen Lastenzuschuss?
  • Wer hat Anspruch auf einen Lastenzuschuss?
  • Wie hoch fällt der Lastenzuschuss aus?
  • Informationen

     

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    Wann haben Hauseigentümer Anspruch auf einen Lastenzuschuss?

    Die rechtlichen Details für den Lastenzuschuss sind in § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Dies bedeutet: Sobald ein Hauseigentümer und seine Familie ihre Wohnkosten nicht mehr bezahlen können, haben sie Anspruch auf Lastenzuschuss. Allgemein gilt: Der Staat beteiligt sich mit dem Lastenzuschuss an all jenen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem selbst genutzten Eigenheim stehen. Konkret:

    • Zuschussfähig sind Zins und Tilgung des Hypotheken-Darlehens. Voraussetzung ist, dass der Hauseigentümer mit dem Kredit sein Eigenheim, das er selbst bewohnt, finanziert (hat).
    • Finanzielle Hilfe vom Staat erhält der Eigentümer ebenfalls bei Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung sowie Instandsetzung, die bei seinem Eigenheim anfallen.
    • Auch die Grundbesitzabgaben im Zusammenhang mit dem selbst genutzten Haus sind zuschussfähig. Das gilt ebenfalls für die Beiträge, die für den Eigenheim-typischen Versicherungsschutz, insbesondere Wohngebäude- sowie Elementarschäden-Police fällig werden.
    • Derzeit sind dank des sehr niedrigen Ölpreises die Heizkosten deutlich günstiger als noch vor einigen Jahren. Doch dies kann sich in Zukunft wieder ändern. Deshalb gilt: Falls die Hauseigentümer-Familie hohe Heizkosten finanziell nicht mehr tragen kann, besteht auch hier ein Anspruch auf Lastenzuschuss.

    Wer hat Anspruch auf einen Lastenzuschuss?

    Tipp: Auch der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit mehr als drei Wohnungen, von denen er in einer selbst lebt, hat unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben ebenso Anspruch auf Lastenzuschuss wie ein Inhaber von Nießbrauchs- und lebenslangen Wohnrechten.

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    Extratipp: Zu den Anspruchsberechtigten des Lastenzuschusses zählen auch Eigentümer, die ihr Haus auf einem Erbbaugrundstück errichtet haben.

    Wie hoch fällt der Lastenzuschuss aus?

    Wie viel Lastenzuschuss ein Hauseigentümer und seine Familie erhalten, hängst von der individuellen finanziellen Situation, also der Bedürftigkeit ab. Folgende Kriterien entscheiden darüber, wie hoch der Lastenzuschuss tatsächlich ist:

    • die Zahl der Familienmitglieder, die im Haus stetig wohnen,
    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder und
    • sämtliche Kosten, im direkten Zusammenhang mit dem selbst genutzten Haus regelmäßig anfallen, sofern die einzelnen Ausgabenpositionen zuschussfähig sind.

    Hauseigentümer sollten beachten, dass ihr Lastenzuschuss nicht automatisch überwiesen wird. Die Einzelheiten dazu sind in § 22 des Wohngeldgesetztes (WoGG) geregelt. Angenommen und bearbeitet werden Anträge auf Lastenzuschuss in den Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden. Auch viele Amts- und Landkreise verfügen über solche Einrichtungen. Ausführliche Informationen zum Thema Lastenzuschuss gibt es auch im Internet unter www.wohngeld.org.

     

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    Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Siehe auch  Bausparer sparen mehr Geld
Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).

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