Die Energiewende in Deutschland kommt voran. Auch dank staatlicher Förderung. Sogar für Energieberatung gibt es Geld aus der Steuerkasse.
Der Trend zum Eigenheim ist ungebrochen. Immer mehr Menschen möchten mit Blick auf die Gestaltung Ihrer eigenen vier Wände keine Kompromisse eingehen und suchen nach einer Möglichkeit, ihren Traum bestmöglich Wirklichkeit werden zu lassen.
Diejenigen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, das zur Verfügung stehende Budget zu schonen, sind unter anderem gut beraten, sich in Bezug auf Förderungen für Immobilienbesitzer zu erkundigen. Die Möglichkeiten sind hier in der heutigen Zeit weitaus vielfältiger als noch vor einigen Jahren. Damit jeder genau das Paket findet, das am besten zu ihm passt, ist es wichtig, sich ein wenig einzulesen.
Ein Stichwort, das in diesem Zusammenhang besonders oft fällt, ist „energetische Sanierung“. Doch worum handelt es sich hierbei eigentlich genau? Und wer ist Ansprechpartner in Bezug auf Förderungen? Fest steht: Allein anhand des Ausmaßes der Möglichkeiten zeigt sich, dass nicht nur viele Privatleute, sondern unter anderem auch der Staat Interesse daran haben, dass auch in Zukunft energetischer gebaut wird.
Die BEG als einer der ersten Ansprechpartner
Hinter der Abkürzung BEG steckt „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Diejenigen, die ein Objekt dementsprechend energieeffizient bauen oder sanieren, können hier auf vielerlei Ebenen profitieren. In der BEG werden die Förderangebote der KfW und des BAFA zusammengefasst.
Besonders beliebt sind in diesem Zusammenhang die „Wohngebäude Zuschüsse“. Sie sprechen all diejenigen an, die entweder komplett neu bauen oder ein bestehendes Objekt sanieren wollen. Die Betroffenen können hier von einem Kredit mit besonders niedrigen Zinsen bzw. einem Zuschuss profitieren.
Bei der Suche nach der jeweils bestmöglichen Lösung kann es sich durchaus lohnen, auf die Details zu achten. Denn: Je energetischer das fertige Objekt ist, desto mehr Optionen ergeben sich mit Hinblick auf die Förderung.
Doch so unterschiedlich die einzelnen Förderungen auch sein mögen, so haben sie eines gemeinsam: Sie müssen so gut wie immer beantragt werden, BEVOR mit dem Um- bzw. Neubau begonnen wurde.
Wie fördert der Staat Sanierungen?
Viele Menschen, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten, fragen sich im Laufe der Zeit, ob ihre eigenen vier Wände noch dem aktuellen energetischen Stand entsprechen. Die gute Nachricht ist, dass es sich finanziell wahrscheinlich selten mehr gelohnt hat als jetzt, beispielsweise eine Komplettsanierung vorzunehmen.
Auch hier ist es möglich, einen Zuschuss oder einen Wohngebäudekredit zu beantragen. Wer nicht komplett, sondern nur in Teilen sanieren möchte, kann ebenfalls profitieren. Eines der klassischsten Beispiele ist in diesem Zusammenhang der Umbau einer alten Heizung auf ein Modell, das auf erneuerbare Energien setzt. Es gibt jedoch noch einige weitere Bereiche, die – dank einer entsprechenden Unterstützung von Seiten des Staates – nicht allein getragen werden müssen.
Vor allem die folgenden Arbeiten werden aktuell stark unterstützt:
- der Einbau von modernen Lüftungsanlagen
- verschiedene Dämmarbeiten.
Am umfangreichsten sind jedoch nach wie vor die Optionen, die sich mit Hinblick auf den bereits erwähnten Heizungsumbau ergeben. Wer möchte, kann hier beispielsweise auf Gas-, Solar-, Biomasse oder ein Hybridmodell, setzen.
Werden „altersgerechte Umbauten“ auch unterstützt?
Zahlreiche Menschen kennen das Problem: Sie lieben ihr Zuhause, bemerken jedoch, dass es im Alter schwer wird, weiter hier zu wohnen. Doch auch hier gibt es einige Optionen, Umbauten zu realisieren und gleichzeitig von verschiedenen Förderungen zu profitieren (sämtliche Angaben Stand Januar 2022).
Einige der bekanntesten Beispiele:
- Der altersgerechte Umbau, auf dessen Basis die Barrierefreiheit eines Objekts unterstützt werden soll. Die maximal mögliche Förderungssumme liegt hier bei 50.000 Euro.
- Ein Umbau, der Barrieren im betreffenden Objekt bestmöglich abbauen soll. Hier werden Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro gewährt.
- Der Einbruchschutz, der mit maximal 1.600 Euro unterstützt wird.
- Anschlüsse für Elektrofahrzeuge. Ideal für alle, die ihr E-Auto auf dem eigenen Grundstück laden möchten.
Kann man energetische Sanierungen steuerlich geltend machen?
Ja. In vielen Fällen ist es – seit Neuestem – möglich, energetische Sanierungen von der Steuer abzusetzen. Seit dem Jahr 2020 können in diesem Zusammenhang alle Kosten berücksichtigt werden. Vorher waren Materialkosten hiervon ausgenommen. Wer diese Möglichkeiten in vollem Umfang für sich nutzen möchte, spricht am besten mit seinem Steuerberater.
Wie kann man sicherstellen, dass energetische Sanierungen optimal unterstützt werden?
Keine Frage: Bei der großen Anzahl an Möglichkeiten und Förderungsoptionen fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten und die optimale Lösung für den eigenen Bedarf zu finden. Wer hier auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich an einen Energieberater wenden.
Dieser hat sich über entsprechende Weiterbildungsangebote, wie zum Beispiel einen Energieberaterkurs, optimal auf eine Betreuung seiner Kunden spezialisiert. Wer seine Dienste in Anspruch nimmt, kann unter anderem von verschiedenen Dienstleistungen, wie zum Beispiel:
- einer Rundumplanung des betreffenden Projekts und einer entsprechenden Überwachung
- einer Beratung in Bezug auf die möglichen Fördermaßnahmen
profitieren. In manchen Fällen ist das Engagieren eines Energieberaters sogar vorgeschrieben. Wer sich zunächst etwas umfassender über seine individuellen Optionen informieren möchte, kann oft auch selbst einen Energieberaterkurs besuchen.
Übrigens: Auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines solchen Beraters werden teilweise bezuschusst. Es lohnt sich dementsprechend, auch in denen Bereichen, in denen es nicht vorgeschrieben ist, einen Blick über den Tellerrand zu wagen und mit Experten zusammenzuarbeiten.
Wird in allen Bundesländern gleich gefördert?
Nein. Wer seine Möglichkeiten auch wirklich in vollem Umfang genießen möchte, sollte seinen Fokus unbedingt unter anderem auch auf den Bereich der regionalen Förderung legen. Die verschiedenen Optionen unterscheiden sich hier teilweise deutlich voneinander.
Im Rahmen der kommunalen Programme wird vor allem auf regionale Spezifika Rücksicht genommen. Gleichzeitig hat es den Anschein, als hätten es sich die Verantwortlichen zum Ziel gesetzt, auch auf der Basis der regionalen und kommunalen Angebote, ebenfalls möglichst viele Angebote und Lebenssituationen abzudecken.
- Söllner, Bernd (Autor)
- Pfeiffer, Martin (Autor)
- Volker Beckmann (Autor)
Anmerkung der Redaktion: Der Text basiert auf Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit oder eine Haftung wird nicht übernommen. Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.