Das sollten Sie in Sachen Förderung für energetische Sanierung jetzt wissen

Seit Anfang 2021 gelten neue Förderregeln für die energetische Sanierung.

Seit Anfang 2021 gelten neue Förderregeln für die energetische Sanierung.

Seit Anfang 2021 gelten neue Förderregeln für die energetische Sanierung.

2020 war ein Jahr, in dem das Thema staatliche Förderung für energetische Sanierung und für energiesparendes Bauen weitgehend neu aufgestellt wurde. Wie erläutern die Details.

Ab Januar 2021 werden die verschiedenen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten nun gebündelt zur Verfügung gestellt. Ziel der Bündelung der Maßnahmen ist es einerseits, die Entbürokratisierung voranzutreiben. Andererseits sollen die Klimaziele 2030 durch dieses neue und moderne Förderprogramm besser erreicht werden können. Das neue Förderprogramm heißt „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – kurz BEG – und gilt als ein Kernelement des staatlichen Klimaschutzprogrammes 2030.

Die BEG soll dabei vor allem zwei Dinge bewirken:

  • Die Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien und in die Energieeffizienz von Gebäuden sollen deutlich verstärkt werden
  • Durch die Beseitigung bisher bestehender Förderhemmnisse soll die Sanierungsrate im Bereich der Bestandsgebäude weiter erhöht werden

Dafür hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ab Januar 2021 ein Paket von Fördermaßnahmen aufgelegt, die sowohl private Bauherren und Hausbesitzer als auch Investoren und Besitzer von Mietimmobilien gleichermaßen betreffen. Zudem gibt es auch die Förderung von Wohneigentum durch die Bundesländer und durch die KfW-Programme.

Wie genau ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgestellt?

Das neue Förderungsprogramm besteht aus drei Teilprogrammen, von denen jedes eine ganz bestimmte Zielgruppe bedient. Jedes dieser Teilprogramme soll künftig in einer Kredit- und in einer Zuschussvariante angeboten werden. Die Programme sind:

  1. Förderung für Wohngebäude (BEG WG)
  2. Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mit dem 2.1.2021 ist die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen durch das Bafa gestartet. Die Kreditvarianten der Förderprogramme werden von der KfW-Bank umgesetzt. Die anderen Förder- und Kreditvarianten werden wohl erst ab dem Sommer – voraussichtlich ab dem 1.7.2021 – umgesetzt werden. Auch hier zeichnet dann die KfW-Bank in der Hauptsache verantwortlich.

Schon gewusst?

Als Einzelmaßnahmen gelten alle Umbau- und Modernisierungsarbeiten, die zwar eine Verbesserung der Energieeffizienz bewirken, aber unter dem Strich nicht zum Erreichen eines Effizienzstandards für das Haus insgesamt ausreichen. Die Förderung für Wohngebäude und die Variante für Nichtwohngebäude können nur greifen, wenn das gesamte Gebäude durch die Maßnahme auf einen neuen Effizienzstandard gehoben wird.

Welche Maßnahmen sind konkret förderfähig?

Jede der hier aufgeführten Maßnahmen wird nur zu einem bestimmten Anteil der förderfähigen Kosten gefördert. Dabei sind die Maximalkosten jeweils gedeckelt. Der entsprechende Deckel richtet sich nach dem Teilprogramm, das hier greift.

Zu den mit 20 % der förderfähigen Kosten geförderten Maßnahmen zählen dabei:

  • Maßnahmen an der Außenhülle des Hauses
  • Sanierungen oder Umbauten der Dachflächen
  • Der Austausch von Türen und Fenstern
  • Der Einbau oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung wie beispielsweise ein hydraulischer Abgleich sowie der Austausch von Heizungspumpen

Mit 20 – 45 % förderfähig sind Maßnahmen wie beispielsweise:

  • Der Umstieg auf die Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung wie zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe, einer Biomasseanlage sowie die neuerliche Nutzung von Hybridheizungsanlagen oder von Solarthermieanlagen

Eine Förderung vom 30 – 45 % erhalten Maßnahmen wie:

  • Der Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- und Wärmenetz

Für die Umsetzung von Digitalisierungsarbeiten für die Optimierung des Energieverbrauchs im Haus wie zum Beispiel im Rahmen eines Efficiency Smart Home gibt es keine prozentuale Fördergrenze. Auch notwendige Begleitmaßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau und die Entsorgung einer alten Heizungsanlage können über dieses neue Förderprogramm unterstützt werden.

Tipp

Selten war es so sinnvoll, Planung und Ausführung komplett vom Fachmann übernehmen zu lassen. Denn die Fachplanung und Baubegleitung der oben genannten Maßnahmen wird ebenfalls bezuschusst – und zwar mit satten 50 % der anfallenden Kosten bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten der einzelnen Teilpakete?

Die oben genannten Prozentzahlen beziehen sich auf die maximalen förderfähigen Kosten. Diese sind von Teilprogramm zu Teilprogramm unterschiedlich. In den einzelnen Bereichen sehen die maximalen förderfähigen Kosten wie folgt aus:

  • Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Hier liegt die maximale Obergrenze der förderfähigen Kosten bei 60.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude.

  • Teilprogramm Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Hier beträgt die Förderhöchstsumme stattliche 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche des Gebäudes. Das Maximum wird hier auf 15 Millionen Euro festgelegt. Bei einem kompletten Neubau oder einer Grundsanierung steigt der Betrag auf 2.000 Euro pro Quadratmeter und auf eine Maximalsumme von 30 Millionen Euro.

  • Teilprogramm Wohngebäude (BEG WG)

Abhängig vom Umfang der Arbeiten kann die Fördersumme hier bis zu 150.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche der Wohneinheit betragen. Auch hier gilt die Grenze von 30 Millionen Euro.

Welche Vorteile bringt im Zusammenhang mit der BEG eine Bau- und Energieberatung?

Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird die Nutzung einer qualifizierten Energieberatung gefördert. So soll Immobilienbesitzern ein Anreiz geboten werden, sich über eine solche Bau- und Energieberatung Informationen einzuholen und Möglichkeiten zu erschließen, um die eigenen vier Wände oder das eigene Miethaus energetisch auf einen neuen Standard zu heben.

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Im Rahmen einer solchen Bau- und Energieberatung wird auch ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgestellt. In diesem geben die entsprechenden Experten ihre Empfehlung über die sinnvollsten und am einfachsten umzusetzenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Hauses ab. Werden Maßnahmen aus diesem Sanierungsfahrplan eines offiziell anerkannten Energieberaters umgesetzt und gehören diese zu den förderfähigen Maßnahmen, die oben benannt wurden, steigt die maximale Fördersumme noch einmal um zusätzliche 5 Prozentpunkte an. Dazu muss die jeweilige Maßnahme allerdings innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt werden.

Warum sich künftig auch die Einbindung eines Energie-Effizienzexperten lohnen kann

Generell legt der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Förderung in Zukunft mehr Wert auf die Einbindung von Energie-Effizienzexperten. So gibt es beispielsweise zwei Bereiche, in denen eine Förderung nur dann infrage kommen kann, wenn ein entsprechender Experte in die Planung und Umsetzung eingebunden wurde. Diese Bereiche sind im Bereich der Einzelmaßnahmen verortet und betreffen:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Maßnahmen im Bereich der Anlagentechnik

Beim zweiten Punkt ist eine energetische Erneuerung der Heizungsanlage ausgenommen – für diese ist die Heranziehung eines Experten nicht zwingend erforderlich. In allen anderen Bereichen wird das Konsultieren eines Energie-Effizienzexperten zwar empfohlen. Das bleibt allerdings optional.

Der Experte erstellt für den Förderantrag eine konkrete technische Projektbeschreibung, in der genau dargelegt wird, welche Veränderungen herbeigeführt werden und mit welchen Verbesserungen dadurch zu rechnen ist.

Fazit

Inwieweit sich durch die Bündelung und Neustrukturierung der Fördermöglichkeiten wirklich eine Entbürokratisierung erreichen lässt, wird sich zeigen. Klar ist, dass die Förderprogramme für Hausbesitzer, Firmen und Vermieter gleichermaßen sehr interessant sind. Durch die Möglichkeiten der Förderung der Planung und durch die teilweise Notwendigkeit der Heranziehung weiterer Experten werden nicht nur weitere Wirtschaftszweige gestärkt. Auch der tatsächliche Nutzen und der positive Effekt der geplanten Maßnahmen lassen sich besser bewerten, und damit ist eine zielgerichtete Förderung besser umzusetzen.

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