KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151) – Voraussetzungen und Förderung

KfW Programm Energieeffizient Sanieren

kfw programm energieeffizient sanieren

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Das eigene Haus hat schon einige Jahre auf dem Buckel und weist einen hohen Energieverbrauch auf? Angesichts steigender Energiekosten und verschärfter staatlicher Vorgaben könnte eine energetische Sanierung in diesem Fall genau das Richtige sein. Das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren hilft dabei.

 

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Diese staatliche Förderung kann das Vorhaben finanziell erheblich vereinfachen. Die Förderung ist immer dann interessant, wenn Ihre Immobilie eine Sanierung benötigt oder Sie sanierten Wohnraum kaufen möchten. Doch welche Voraussetzungen gehen damit einher und wie hoch fällt die mögliche Förderung aus?

Was umfasst die Förderung genau?

Die Förderung aus dem KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Nr. 151 besteht aus zwei wichtigen Bausteinen. So erhalten Sie zinsvergünstigte Förderdarlehen bis zu 120.000 Euro (bei Einzelmaßnahmen 50.000 Euro) pro Wohneinheit. Darüber hinaus können Sie sich auf einen attraktiven Tilgungsbonus freuen, sofern Sie mit der Sanierung einen bestimmten Energiestandard erreichen.

Der Tilgungszuschuss liegt je nach erreichtem Standard zwischen 20 und 40% der Darlehenssumme (bis zu 27.500 Euro). Mit dem Tilgungszuschuss können Sie die Kreditsumme schon zu Beginn erheblich senken und so Zinskosten einsparen.

Der Tilgungszuschuss errechnet sich dabei folgendermaßen:

Energiehausstandard
KfW-Effizienzhaus 55 40,0% der Darlehenssumme (maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 70 35% der Darlehenssumme (maximal 42.000 Euro pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 85 30% der Darlehenssumme (maximal 36.000 Euro pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 100 27,5% der Darlehenssumme (maximal 33.000 Euro pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 115 25% der Darlehenssumme (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus Denkmal 25% der Darlehenssumme (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit)
Einzelmaßnahmen 20% der Darlehenssumme (maximal 10.0 Eu00ro pro Wohneinheit)

Tabelle 1: Erhöhte Tilgungszuschüsse seit 24.01.2020 beim KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Nr. 151)

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2

 

Welche Kosten sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Kosten gehören:

  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • Heizungs-/Lüftungspaket (Erneuerung der Heizungsanlage, Einbau einer Lüftungsanlage)
  • Einzelne energetische Maßnahmen (Erneuerung der Fenster und Außentüren, Wärmedämmung, alle Maßnahmen aus dem Heizungs- und Lüftungspaket)
  • Sanierung eines Baudenkmals
  • Umwidmung von Nicht-Wohnflächen zu Wohngebäuden
  • Kauf von saniertem Wohnraum (nur die im Kaufvertrag ausgewiesenen Kosten einer energetischen Sanierung)

Hinweis: Die Förderung für neue Öl- und Gas- Brennwertheizungen ist Anfang 2020 entfallen. Auch das Heizungs- und Lüftungspaket wird nicht mehr durch die KfW gefördert. Entsprechende Förderungen bietet mittlerweile das BAFA.

Welche Voraussetzungen erfordert das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren?

Das KfW-Programm Nr. 151 ist darauf ausgelegt, bestehende Immobilien energetisch zu verbessern. Die Voraussetzungen sollen gewährleisten, dass die Förderung ihrem Zweck entspricht:

  • Die Förderung gilt nicht für Gewerbeimmobilien
  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind ausgeschlossen
  • Umschuldungen bestehender Baudarlehen sind ebenfalls ausgeschlossen
  • Die Förderung ist nicht für Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben geeignet
  • Photovoltaik-Anlagen gehören ebenfalls nicht zum Förderumfang – hierfür existiert das KfW-Programm Nr. 270.

Wie sehen die Konditionen im KfW-Programm Energieeffizient Bauen aus?

Sollten Sie auf Ihren Förderantrag eine positive Antwort bekommen, können Sie sich auf vergünstigtes Darlehen von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit freuen. Diese Summe gilt allerdings nur, falls Ihre Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards führen. Für Einzelmaßnahme ist die Darlehenssumme auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 40% der Darlehenssumme, wenn Sie mit Ihren Sanierungsmaßnahmen einen energetischen Standard erreichen.

Die Leistungsmerkmale des Darlehens sehen folgendermaßen aus:

    • Wahlweise in Teilbeträgen oder einer Summe abrufbar
    • Abrufdauer von 12 Monaten (Verlängerung bis auf 36 Monate möglich)
    • Bereitstellungsfreie Zeit von 12 Monaten (danach fallen Bereitstellungszinsen von 0,15% pro Monat an)
    • Nach der Abrufung müssen die Beträge spätestens nach 12 Monaten vollständig für den Verwendungszweck genutzt worden sein
    • Sondertilgungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
    • Besicherung über einen Grundbucheintrag
    • Zinsbindung von 10 Jahren
    • Gesamtlaufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren möglich
    • 1-5 tilgungsfreie Anlaufjahre (nur Zinszahlung während dieser Zeit)
    • Auf Wunsch auch endfälliges Darlehen möglich

Die aktuellen Zinskonditionen können Sie hier einsehen.

FAQ zum KfW-Programm Energieeffizient Sanieren

Wann ist der Beginn von Sanierungsmaßnahmen unschädlich für die Förderung?

Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, sollten Sie mit dem Baubeginn warten, bis Sie die Kreditzusage erhalten haben. Alternativ besteht allerdings auch die Möglichkeit, auf eigene Gefahr schon nach dem Kreditantrag zu beginnen. Der nachträgliche formgerechte Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen bei der KfW eingehen. Anträge nach der 3-Monatsfrist berücksichtigt die KfW nur, falls die Sanierung noch nicht weiter als zu 50% abgeschlossen ist.

Welche Kosten sind beim Ersterwerb von saniertem Wohnraum förderfähig?

Sie können beim Ersterwerb von saniertem Wohnraum nur die Kosten durch ein Förderdarlehen nach dem KfW-Programm Energieeffizient Sanieren finanzieren, die zur tatsächlichen energetischen Sanierung gehören. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich diese nachweisen lassen. Entweder sind sie im Kaufvertrag gesondert aufgeführt oder Sie als Käufer können eine entsprechende Aufstellung vom Verkäufer/Bauunternehmer vorlegen.

Sind Eigenleistungen bei der energetischen Sanierung förderfähig?

Leider sind die Eigenleistungen an sich nicht förderfähig. Sie können in einem solchen Fall lediglich die Materialkosten durch ein gefördertes Darlehen finanzieren. Damit dies möglich wird, muss ein fachkundiger Energieberater die richtige Durchführung der Maßnahmen bestätigen. Zusätzlich müssen die Rechnungen an die Adresse der entsprechenden Immobilie gerichtet sein.

Attraktive KfW-Förderung und sinkende Energiekosten – eine starke Kombination!

Das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Nr. 151) bietet Ihnen die Möglichkeit, attraktive Förderdarlehen in Anspruch zu nehmen, um den Energieverbrauch ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu senken. Erreichen Sie dabei auch noch einen KfW-Effizienzhaus-Standard, locken sehr interessante Tilgungszuschüsse, die die Kosten massiv senken. Da Sie auf diesem Weg auch noch den Wert Ihrer Immobilie steigern, gibt es kaum Argumente für einen Verzicht. Beim Kauf können Sie zudem zusätzlich auf weitere Förderprogramme wie das KfW-Wohneigentumsprogramm oder auf das Baukindergeld bauen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und sparen Sie bares Geld!

 

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