Ihre eigenen vier Wände benötigen mal wieder eine Generalüberholung und auch die Energieeffizienz könnte deutlich besser ausfallen? Zusätzlich drängt Sie der Staat mit immer neuen Vorschriften dazu, die Energiebilanz des Eigenheims zu verbessern? Genau für solche Situationen wurden Förderprogramme wie das KfW-Programm 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss geschaffen.
Mit einem satten Zuschuss von staatlicher Seite wird Ihre Sanierung nämlich deutlich günstiger. Doch welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Und wie hoch fällt der Zuschuss durch das Förderprogramm aus?Was umfasst die Förderung nach 430 genau?
Das KfW-Programm Nr. 430 besteht nicht aus vergünstigten Darlehen, sondern aus einem Zuschuss, den Sie als Antragsteller nicht zurückzahlen müssen. Dabei ist es möglich, je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard bis zu 40% der förderfähigen Kosten erstattet zu bekommen. Da die förderfähigen Kosten auf 120.000 Euro begrenzt sind, erreicht der Zuschuss maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit.
Der Zuschuss errechnet sich dabei folgendermaßen:
Energiehausstandard | Tilgungszuschuss |
KfW-Effizienzhaus 55 | 40,0% der Darlehenssumme (maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35% der Darlehenssumme (maximal 42.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30% der Darlehenssumme (maximal 36.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5% der Darlehenssumme (maximal 33.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25% der Darlehenssumme (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25% der Darlehenssumme (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit) |
Einzelmaßnahmen | 20% der Darlehenssumme (maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit) |
Tabelle 1: Investitionszuschüsse beim KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Nr. 430, Stand: Dezember2019)
Welche Kosten sind förderfähig?
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
-
- Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Einzelne energetische Maßnahmen (Erneuerung der einzelnen Fenster und Außentüren, Dämmung von Dach und Fassade)
- Sanierung eines Baudenkmals
- Umwidmung von Nicht-Wohnflächen zu Wohngebäuden
- Kauf von saniertem Wohnraum (nur die im Kaufvertrag explizit ausgewiesenen Kosten einer energetischen Sanierung)
Welche Voraussetzungen muss ich für das KfW-Programm 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss erfüllen?
Das KfW-Programm Nr. 430 setzt darauf, dass Sie über das nötige Kapital für eine energetische Sanierung verfügen und belohnt diesen Schritt mit einem deutlichen Zuschuss. Damit die Förderung tatsächlich ihrem Zweck zugeführt wird, existieren folgende Vorgaben:
- Gewerblich genutzte Immobilien werden nicht gefördert
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen
- Die Förderung ist nicht für Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben geeignet
- Photovoltaik-Anlagen sind nicht im Förderumfang enthalten – hierfür existiert das KfW-Programm Nr. 270.
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Wie sehen die Konditionen im KfW-Programm 430 Energieeffizient Bauen aus?
Ein Blick auf die Konditionen verrät, dass das KfW-Programm Nr. 430 äußerst unkompliziert ausfällt. Sobald Sie eine der oben beschriebenen Maßnahmen durchführen, erhalten Sie den dazu passenden Zuschuss. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Diese stellen die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss dar, der wiederum maximal 40% beträgt. Somit erhalten Sie maximal 48.000 Euro als Zuschuss. Hierbei gilt: Je umfassender die energetische Sanierung und je besser das Ergebnis, desto höher der Zuschuss.
FAQ zum KfW-Programm Energieeffizient Bauen
Wann kann ich mit der Sanierung beginnen?
Der sichere Weg besteht darin, erst dann mit der energetischen Sanierung zu beginnen, wenn der Investitionszuschuss fest zugesagt wurde. Wenn Sie schon eher anfangen möchten, können sie dies auch schon nach einer Rückmeldung zum Antrag im KfW-Zuschussportal tun. In diesem Fall besteht jedoch das Risiko, dass die Förderung eventuell nicht zugesagt wird und Sie die kompletten Sanierungskosten selbst tragen müssen.
Lässt sich die Förderstufe nachträglich wechseln?
Der Wechsel in eine niedrige Förderstufe stellt kein Problem dar. Wenn Sie statt dem Erreichen eines Effizienzhaus-Standards nach Förderzusage doch nur noch ein Heizungs- und Lüftungspaket durchführen möchten, ist dies ohne große Hürden machbar. Hier gibt der Effizienzexperte später einfach nur die Korrektur an, und die Förderung wird entsprechend abgesenkt.
Eine Erhöhung der Förderstufe ist ebenfalls möglich, jedoch müssen Sie hier gewisse Voraussetzungen erfüllen:
- Der Zuschuss wurde noch nicht ausgezahlt.
- Der nachträgliche Wechselantrag erfolgt maximal drei Monate nach Beginn der Sanierung, oder der Baufortschritt liegt bei maximal 50%.
Ist ein Wechsel zur Kreditvariante (KfW-Programm Nr. 151) möglich?
Solange der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde und Sie die Bedingungen der Kreditvariante einhalten, ist ein Wechsel zur Kreditvariante des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren unabhängig vom Baustand möglich. Sie müssen lediglich schriftlich einen Verzicht auf die bisherige Förderung bei der KfW erklären und einen Kreditantrag stellen.
Starker Zuschuss für die energetische Sanierung mit dem KfW-Programm Energieeffizient Sanieren- Investitionszuschuss!
Das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Nr. 430) bietet Ihnen die Chance, Ihre energetische Sanierung deutlich günstiger durchzuführen als gedacht. Je nach erreichter Förderstufe können Sie dabei einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. So lässt sich also auf finanziell bequeme Art und Weise der Wert der eigenen Immobilie steigern. Eine Kombination mit dem KfW-Ergänzungskredit oder dem Zuschuss zur Baubeteiligung ist zudem problemlos möglich. Nutzen auch Sie diese Chance und schonen Sie Ihren Geldbeutel!
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