Zuschuss Brennstoffzelle im Haus: KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren (Nr. 433)

Brennstoffzelle Haus

brennstoffzelle haus

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Die Nutzung einer Brennstoffzelle im Haus fördert die KfW mit dem Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren (Nr. 433). Hier die Details und die Voraussetzungen.
Inhalt

    • Was umfasst die Förderung genau?
    • Welche Kosten sind förderfĂ€hig?
    • Welche Voraussetzungen muss ich fĂŒr das KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle im Haus erfĂŒllen?
    • Wie sehen die Konditionen im KfW-Programm Nr. 433 aus?
    • FAQ zum KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433)
    • Raffiniertes KWK-System mit dem KfW-Programm Nr. 433 nutzen!
    • Tipps, Empfehlungen und Informationen

       

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      Sie möchten in Ihren eigenen vier WĂ€nden die Kraft-WĂ€rme-Kopplung nutzen und auf raffinierte Art und Weise mit ihrer Heizung neben Warmwasser auch Strom erzeugen? In diesem Fall ist eine Brennstoffzelle im Haus sicherlich eine interessante Überlegung, zumal es dafĂŒr einen Zuschuss gibt. Kalte Verbrennung gilt als besonders effizient und erzeugt selbst zudem keine CO2-Emissionen. Der Staat fördert ĂŒber die KfW den Einbau entsprechender Brennstoffzellen mit einem satten Zuschuss, der das Vorhaben erschwinglich macht. Doch wie sieht die Förderung genau aus, und welche Voraussetzungen sind zu erfĂŒllen?

      Was umfasst die Förderung genau?

      Die Förderung im KfW-Programm Nr. 433 ist als Zuschuss konzipiert, den Sie nicht zurĂŒckzahlen mĂŒssen. Dabei werden bis zu 28.200 Euro je Brennstoffzelle gezahlt. Wie hoch die Förderung genau ausfĂ€llt, hĂ€ngt von der jeweiligen Leistungsklasse der gewĂ€hlten Brennstoffzelle ab.

      Welche Kosten sind förderfÀhig?

      Zu den förderfÀhigen Kosten gehören:

      • SĂ€mtliche Kosten fĂŒr den Einbau des Brennstoffzellensystems
      • Bei integrierten GerĂ€ten werden die Kosten fĂŒr den weiteren WĂ€rmeerzeuger ĂŒbernommen
      • Die Kosten fĂŒr den Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren
      • Die Ausgaben fĂŒr die Leistungen eines Energieeffizienz-Experten

      Welche Voraussetzungen muss ich fĂŒr das KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle im Haus erfĂŒllen?

      Die zu erfĂŒllenden Voraussetzungen fĂŒr das KfW-Programm Nr. 433 beziehen sich vor allem auf die Art der Brennstoffzelle. GrundsĂ€tzlich erhalten nĂ€mlich sehr viele Personengruppen die Förderung:

      • NatĂŒrliche Personen
      • WohneigentĂŒmergemeinschaften
      • Freiberuflich TĂ€tige
      • Unternehmen aus dem In- und Ausland
      • Contracting-Geber
      • Kommunen (auch kommunale Unternehmen und ZweckverbĂ€nde)
      • GemeinnĂŒtzige Organisationen

      In Bezug auf die gewÀhlte Brennstoffzelle ist zu beachten, dass deren Leistungsklasse sich im Bereich zwischen 0,25 und 5,0 kW elektrischer Leistung bewegen muss.

      Wie sehen die Konditionen im KfW-Programm Nr. 433 aus?

      Der Zuschuss zur Brennstoffzelle besteht aus zwei Komponenten:

      1. Festbetrag von 5.700 Euro
      2. Leistungsbezogener Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung

      Daraus ergeben sich je nach gewÀhlter Brennstoffzelle folgende FörderbetrÀge (Auszug):

      Leistung bis Zuschuss
      0,25 kW 7.050 Euro
      0,5 kW 7.950 Euro
      1,0 kW 10.200 Euro
      1,5 kW 12.450 Euro
      2,0 kW 14.700 Euro
      2,5 kW 16.950 Euro
      3,0 kW 19.200 Euro
      3,5 kW 21.450 Euro
      4,0 kW 23.700 Euro
      4,5 kW 25.950 Euro
      5,0 kW 28.200 Euro

      Tabelle 1: KfW-Zuschuss zur Brennstoffzelle je nach Leistung der Anlage

      Die obige Tabelle stellt nur einen Auszug aus den FörderbetrĂ€gen des KfW-Programms Nr. 433 dar. Auf der Webseite der KfW lassen sich auch die ZuschĂŒsse fĂŒr alle leistungstechnischen Zwischenschritte einsehen. Brennstoffzellen mit einer Leistung von mehr als 5 kW erhalten jedoch keine höhere Förderung.

 

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FAQ zum KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433)

Erhalte ich auch eine Förderung, wenn ich ein GebÀude mit einer Brennstoffzelle erwerbe?

Der Erwerb eines GebĂ€udes mit einem bereits integrierten Brennstoffzellensystems ist immer dann förderfĂ€hig, wenn es sich um einen Ersterwerb handelt. Dabei dĂŒrfen zwischen der Bauabnahme und dem Erwerb jedoch nicht mehr als 12 Monate liegen. ZusĂ€tzlich sollten sie beachten, dass der Antrag vor dem Abschluss des Kaufvertrags zu stellen ist. Sie können den Wartungsvertrag des VerkĂ€ufers fĂŒr die ersten 10 Jahre zudem entweder ĂŒbernehmen oder einen neuen abschließen.

Raffiniertes KWK-System mit dem KfW-Programm Nr. 433 nutzen!

Die KfW bietet mit dem Förderprogramm Energieeffizienz Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433) die Möglichkeit, auf eine sehr umweltvertrĂ€gliche und energieeffiziente Heizungsform zu setzen. Die Förderung wurde hier nicht als vergĂŒnstigter Kredit, sondern als Zuschuss konzipiert. Sie mĂŒssen den Betrag also nicht zurĂŒckzahlen und können so tatsĂ€chlich auf sehr gĂŒnstige Art und Weise die eigenen Heiz- und Stromkosten senken.

Dabei gilt die Förderung sowohl fĂŒr den Einbau eines Brennstoffzellensystems als auch fĂŒr den Ersterwerb entsprechender GebĂ€ude. Wenn Sie zusĂ€tzlich noch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen möchten, lĂ€sst sich das Programm zudem sehr gut mit dem KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Nr. 151) kombinieren. Nutzen auch Sie diese Möglichkeiten und freuen Sie sich auf eine satte finanzielle Ersparnis!

 

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Tipps, Empfehlungen und Informationen

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende TĂ€tigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder ImmobilienkĂ€ufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthĂ€lt der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die fĂŒr den Text verwendeten Quellen als zuverlĂ€ssig gelten, wird keine Garantie fĂŒr die Richtigkeit ĂŒbernommen. Die AusfĂŒhrungen und ErklĂ€rung können und sollen das GesprĂ€ch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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