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Zuschuss Brennstoffzelle im Haus: KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren (Nr. 433)

Brennstoffzelle Haus

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Die Nutzung einer Brennstoffzelle im Haus fördert die KfW mit dem Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren (Nr. 433). Hier die Details und die Voraussetzungen.
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FAQ zum KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433)

Erhalte ich auch eine Förderung, wenn ich ein Gebäude mit einer Brennstoffzelle erwerbe?

Der Erwerb eines Gebäudes mit einem bereits integrierten Brennstoffzellensystems ist immer dann förderfähig, wenn es sich um einen Ersterwerb handelt. Dabei dürfen zwischen der Bauabnahme und dem Erwerb jedoch nicht mehr als 12 Monate liegen. Zusätzlich sollten sie beachten, dass der Antrag vor dem Abschluss des Kaufvertrags zu stellen ist. Sie können den Wartungsvertrag des Verkäufers für die ersten 10 Jahre zudem entweder übernehmen oder einen neuen abschließen.

Raffiniertes KWK-System mit dem KfW-Programm Nr. 433 nutzen!

Die KfW bietet mit dem Förderprogramm Energieeffizienz Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433) die Möglichkeit, auf eine sehr umweltverträgliche und energieeffiziente Heizungsform zu setzen. Die Förderung wurde hier nicht als vergünstigter Kredit, sondern als Zuschuss konzipiert. Sie müssen den Betrag also nicht zurückzahlen und können so tatsächlich auf sehr günstige Art und Weise die eigenen Heiz- und Stromkosten senken.

Dabei gilt die Förderung sowohl für den Einbau eines Brennstoffzellensystems als auch für den Ersterwerb entsprechender Gebäude. Wenn Sie zusätzlich noch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen möchten, lässt sich das Programm zudem sehr gut mit dem KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Nr. 151) kombinieren. Nutzen auch Sie diese Möglichkeiten und freuen Sie sich auf eine satte finanzielle Ersparnis!

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, ĂĽberdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).