Die Nutzung einer Brennstoffzelle im Haus fördert die KfW mit dem Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren (Nr. 433). Hier die Details und die Voraussetzungen.
Inhalt
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- Was umfasst die Förderung genau?
- Welche Kosten sind förderfähig?
- Welche Voraussetzungen muss ich für das KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle im Haus erfüllen?
- Wie sehen die Konditionen im KfW-Programm Nr. 433 aus?
- FAQ zum KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433)
- Raffiniertes KWK-System mit dem KfW-Programm Nr. 433 nutzen!
- Tipps, Empfehlungen und Informationen
Sie möchten in Ihren eigenen vier Wänden die Kraft-Wärme-Kopplung nutzen und auf raffinierte Art und Weise mit ihrer Heizung neben Warmwasser auch Strom erzeugen? In diesem Fall ist eine Brennstoffzelle im Haus sicherlich eine interessante Überlegung, zumal es dafür einen Zuschuss gibt. Kalte Verbrennung gilt als besonders effizient und erzeugt selbst zudem keine CO2-Emissionen. Der Staat fördert über die KfW den Einbau entsprechender Brennstoffzellen mit einem satten Zuschuss, der das Vorhaben erschwinglich macht. Doch wie sieht die Förderung genau aus, und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Was umfasst die Förderung genau?
Die Förderung im KfW-Programm Nr. 433 ist als Zuschuss konzipiert, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Dabei werden bis zu 28.200 Euro je Brennstoffzelle gezahlt. Wie hoch die Förderung genau ausfällt, hängt von der jeweiligen Leistungsklasse der gewählten Brennstoffzelle ab.
Welche Kosten sind förderfähig?
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
- Sämtliche Kosten für den Einbau des Brennstoffzellensystems
- Bei integrierten Geräten werden die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger übernommen
- Die Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren
- Die Ausgaben für die Leistungen eines Energieeffizienz-Experten
Welche Voraussetzungen muss ich für das KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle im Haus erfüllen?
Die zu erfüllenden Voraussetzungen für das KfW-Programm Nr. 433 beziehen sich vor allem auf die Art der Brennstoffzelle. Grundsätzlich erhalten nämlich sehr viele Personengruppen die Förderung:
- Natürliche Personen
- Wohneigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen aus dem In- und Ausland
- Contracting-Geber
- Kommunen (auch kommunale Unternehmen und Zweckverbände)
- Gemeinnützige Organisationen
In Bezug auf die gewählte Brennstoffzelle ist zu beachten, dass deren Leistungsklasse sich im Bereich zwischen 0,25 und 5,0 kW elektrischer Leistung bewegen muss.
Wie sehen die Konditionen im KfW-Programm Nr. 433 aus?
Der Zuschuss zur Brennstoffzelle besteht aus zwei Komponenten:
- Festbetrag von 5.700 Euro
- Leistungsbezogener Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung
Daraus ergeben sich je nach gewählter Brennstoffzelle folgende Förderbeträge (Auszug):
Leistung bis Zuschuss 0,25 kW 7.050 Euro 0,5 kW 7.950 Euro 1,0 kW 10.200 Euro 1,5 kW 12.450 Euro 2,0 kW 14.700 Euro 2,5 kW 16.950 Euro 3,0 kW 19.200 Euro 3,5 kW 21.450 Euro 4,0 kW 23.700 Euro 4,5 kW 25.950 Euro 5,0 kW 28.200 Euro Tabelle 1: KfW-Zuschuss zur Brennstoffzelle je nach Leistung der Anlage
Die obige Tabelle stellt nur einen Auszug aus den Förderbeträgen des KfW-Programms Nr. 433 dar. Auf der Webseite der KfW lassen sich auch die Zuschüsse für alle leistungstechnischen Zwischenschritte einsehen. Brennstoffzellen mit einer Leistung von mehr als 5 kW erhalten jedoch keine höhere Förderung.
- Metzger, Bernhard (Autor)
- Ellinger, Marc (Autor)
FAQ zum KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433)
Erhalte ich auch eine Förderung, wenn ich ein Gebäude mit einer Brennstoffzelle erwerbe?
Der Erwerb eines Gebäudes mit einem bereits integrierten Brennstoffzellensystems ist immer dann förderfähig, wenn es sich um einen Ersterwerb handelt. Dabei dürfen zwischen der Bauabnahme und dem Erwerb jedoch nicht mehr als 12 Monate liegen. Zusätzlich sollten sie beachten, dass der Antrag vor dem Abschluss des Kaufvertrags zu stellen ist. Sie können den Wartungsvertrag des Verkäufers für die ersten 10 Jahre zudem entweder übernehmen oder einen neuen abschließen.
Raffiniertes KWK-System mit dem KfW-Programm Nr. 433 nutzen!
Die KfW bietet mit dem Förderprogramm Energieeffizienz Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433) die Möglichkeit, auf eine sehr umweltverträgliche und energieeffiziente Heizungsform zu setzen. Die Förderung wurde hier nicht als vergünstigter Kredit, sondern als Zuschuss konzipiert. Sie müssen den Betrag also nicht zurückzahlen und können so tatsächlich auf sehr günstige Art und Weise die eigenen Heiz- und Stromkosten senken.
Dabei gilt die Förderung sowohl für den Einbau eines Brennstoffzellensystems als auch für den Ersterwerb entsprechender Gebäude. Wenn Sie zusätzlich noch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen möchten, lässt sich das Programm zudem sehr gut mit dem KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Nr. 151) kombinieren. Nutzen auch Sie diese Möglichkeiten und freuen Sie sich auf eine satte finanzielle Ersparnis!