Bauförderung in Deutschland – Landesprogramme im Überblick

Die Bauförderung der Bundesländer ist oft sehr lukrativ.

Die Bauförderung der Bundesländer ist oft sehr lukrativ.

Die Bauförderung der Bundesländer ist oft sehr lukrativ.

Beim Thema Bauförderung müssen die meisten Haushalte fast automatisch an die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) denken. Doch häufig lohnt sich auch ein Blick über den Tellerrand, denn die Programme der Bundesländer bieten Ihnen oft attraktive Zusatzmöglichkeiten.

Schauen wir uns also gemeinsam in unserem Immobilienportal Wohnen und Bauen an, was die einzelnen Bundesländer in Sachen Bauförderung zu bieten haben. 

Bauförderung in Baden-Württemberg (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die regionale Bauförderung in Baden-Württemberg läuft hauptsächlich über die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) ab. Diese stellt Förderprogramme zur Verfügung, mit denen gerade energieeffizientes Wohnen in besonderer Weise gefördert wird. Oft können Sie diese auch mit KfW-Programmen oder einer BAFA-Förderung kombinieren. Hier die Programme im Überblick:

Wohnen mit Zukunft (Kredit /Heizung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 50.000 Euro
  • Kombinierbar mit BAFA-Förderung
  • Hausbau mit moderner Heizung oder Heizungserneuerung

Wohnen mit Kind (Kredit / Neubau oder Kauf)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 100.000 Euro
  • Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
  • Neubau, Kauf oder Modernisierung von Wohnraum
  • Zusätzlich vergünstigte Variante des KfW-Wohneigentumsprogramm

Eigentumsfinanzierung BW – Z15 – Basisförderung (Kredit / Neubau oder Kauf)

  • Zinsloses Darlehen bis zu 15 Jahre Laufzeit möglich
  • Kauf, Bau oder Erweiterung einer Immobilie (bei Neubau mindestens ein KfW-Effizienzhaus 55)
  • Für Familien mit mindestens einem 1 minderjährigen Kind oder Erwartung von nachwuchs in 6 Monaten
  • Zusätzlich erweiterbar

Eigentumsfinanzierung BW – Z15 – Basisförderung für schwerbehinderte Menschen (Kredit / Neubau oder Kauf)

  • Zinsloses Darlehen bis zu 15 Jahre
  • Kauf, Bau oder Erweiterung einer Immobilie (bei Neubau mindestens KfW-Effizienzhaus 55)

Kombi-Darlehen Wohnen (Kredit / Ergänzungsförderung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 200.000 Euro pro Wohneinheit
  • Bau, Kauf oder energetische Sanierung einer Immobilie oder Wohnung
  • Zusätzliche Förderung bei Nutzung der Programme Wohnen mit Kind (L-Bank), Energieeffizient Bauen (KfW) oder Energieeffizient Sanieren (KfW)

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Bauförderung in Bayern (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Bauförderung in Bayern erfolgt hauptsächlich über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) und die Bayerische Staatsregierung direkt. In Bayern erhalten Sie als Antragsteller zudem attraktive Zuschüsse. Hier die Programme im Überblick:

Bayerisches Wohnungsbauprogramm (Kredit & Zuschuss / Familienförderung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 40% der Kosten bei Zweiterwerb (bei Ersterwerb oder Neubau 30%)
  • Zuschuss von 10% der förderfähigen Kosten (max. 30.000 Euro) bei Zweiterwerb, Ersatzneubau oder Neubau auf einer Konversions- oder Brachfläche (innerorts)
  • Zuschuss von 5.000 Euro pro Kind (auch bei Schwangerschaft)
  • Auch für Erweiterungen oder Modernisierungen von bestehendem Wohnraum
  • Programm mit Einkommensbegrenzungen
  • Darlehen bis zu 10.000 Euro für den Abbau von Wohnbarrieren

Bayerisches Zins-Verbilligungs-Programm (Kredit / Neubau oder Kauf)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu einem Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums
  • Programm mit Einkommensgrenzen
  • Kann nicht mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombiniert werden
Bestseller Nr. 1

Bauförderung in Berlin (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Wenn Sie sich für die Bauförderung in Berlin interessieren, sollten Sie sich an die Investitionsbank Berlin (IBB) wenden. Dort laufen die Förderprogramme in der Hauptstadt zusammen. Sie können dabei sowohl eigenständige Förderprogramme nutzen als auch Ihre KfW-Förderung ergänzen. Die Förderprogramme im Überblick:

IBB Förderungsergänzungsdarlehen (Kredit / Ergänzung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 100% der Kosten
  • Ergänzungen bei Nutzung anderer Förderprogramme der IBB oder KfW
  • Anschlussfinanzierung bei KfW-Darlehen

IBB Wohnraum modernisieren (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Kredite für Maßnahmen zur Modernisierung wie Energieeffizienz, Barrierefreiheit oder allgemeine Instandsetzung
  • Kann mit KfW-Programmen Nr. 151/152 sowie 159 kombiniert werden

IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb (Kredit & Zuschuss / soziale Wohnförderung)

  • Zinsloses Darlehen bis zu 50.000 Euro pro Haushalt
  • Tilgungsverzicht von 25% der Kreditsumme
  • Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für den Erwerb einer Wohnung
  • Nur für Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS)

HeiztauschPLUS (Zuschuss / Heizung)

  • Zuschuss bis zu 3.500 Euro für die Anschaffung einer effizienten Heizung
  • Zusätzlicher Zuschuss bis zu 1.000 Euro für die Kopplung mit einer Wärmepumpe oder solarthermischen Anlage
  • Zuschuss bis zu 750 Euro für eine Sanierungsberatung in Bezug auf Energieeffizienz
  • Lässt sich mit anderen IBB-Förderprogrammen kombinieren

„EnergiespeicherPLUS“ (Zuschuss / Erneuerbare Energien)

  • Zuschuss bis zu 15.000 Euro für die Anschaffung eines sekundären Stromspeichers
  • Gleichzeitig muss eine Photovoltaikanlage installiert oder erweitert werden
  • Lässt sich mit anderen IBB-Förderprogrammen kombinieren

GründachPLUS (Zuschuss / Dachbegrünung)

  • Zuschuss bis zu 75% der Material- und Ausführungskosten (maximal 60.000 Euro je Gebäude)
  • Zuschuss bis zu 50% der Planungs- und Beratungskosten (maximal 10.000 Euro pro Gebäude)
  • Förderung von Dachbegrünungsvorhaben
  • Lässt sich mit anderen IBB-Förderprogrammen kombinieren

ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung (Zuschuss /Erneuerbare Energien)

  • Zuschuss bis zu 2.000 Euro für die Erstellung von Gutachten
  • Erstellung von Energiegutachten mit Empfehlungen zur Modernisierung
  • Lässt sich mit anderen IBB-Förderprogrammen kombinieren

Bauförderung in Brandenburg (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Bauförderung in Brandenburg wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) koordiniert. Auch hier existieren gängige Fördermöglichkeiten mit regionalen Besonderheiten. Die Förderungen im Überblick:

Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau (Kredit & Zuschuss / Bau & Kauf)

  • Zinslose Darlehen bis zu 50.000 Euro für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
  • Zuschüsse bei Kindern im Haushalt, geringem Einkommen oder scher behinderten Angehörigen im Haushalt
  • Es muss sich um innerstädtische Maßnahmen handeln
  • Lässt sich mit dem Baukindergeld kombinieren (Vorfinanzierung ist möglich)

Wohneigentum – Modernisierung / Instandsetzung (Kredit / Modernisierung)

  • Zinslose Darlehen bis zu 50.000 Euro für Modernisierungsmaßnahmen
  • Zuschüsse bei Kindern im Haushalt, geringem Einkommen oder schwer behinderten Angehörigen im Haushalt
  • Es muss sich um innerstädtische Maßnahmen handeln
  • Lässt sich mit KfW-Förderprogrammen kombinieren

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum (Zuschuss / Modernisierung)

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Kosten (maximal 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für Treppenlifte und automatischen Türöffnern)
  • Maßnahmen wie Verbreiterungen von Zugängen, Beseitigung von Schwellen, Veränderungen in Küche und Bad und Überwindung von Höhen

Bauförderung in Bremen (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Bauförderung in Bremen in mehrgliederig, da es sowohl Förderprogramme über die Bremer Aufbau-Bank (BAB) gibt als auch solche, die im Auftrag des Senats über die die Bremer Modernisieren GbR zur Verfügung gestellt werden. Die Programme im Überblick:

Rund ums Haus“ – Modernisierungskredit (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 20.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen rund um selbstgenutzten Wohnraum
  • Für Maßnahmen zur Energieeffizienz, Altersgerechtem Umbauen, Einbruchschutz und Wasser
  • Durchleitung von KfW-Darlehen mit entsprechenden Zuschüssen

„Wärmeschutz im Wohnbestand“ – BreMo-Zuschuss (Zuschuss / Modernisierung)

  • Zuschuss bis zu 17 Euro pro m² für Maßnahmen der Wärmedämmung
  • Lässt sich mit KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ kombinieren

Eigenheimzuschuss (Zuschuss / Bau)

  • Zuschuss bis 15.000 Euro für die Nebenkosten eines Eigenheims (nur Neubau oder Umwidmung von alten Gewerbeimmobilien)
  • Anforderungen an die Lage des Objektes
  • Nur für Familien mit minderjährigen Kindern
  • Mittel für das Programm müssen immer wieder neu freigegeben werden (keine Garantie für Bestehen des Programms in der Zukunft)

Ersatz von Elektroheizungen (Zuschuss / Heizung)

  • Zuschuss bis zu 2.500 Euro bei Austausch der Elektroheizung auf Nah- und Fernwärme oder Gas (höhere Förderungen bei Mehrparteienhäusern)
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen (BAFA) möglich

Ersatz von Ölheizkesseln (Zuschuss / Heizung)

  • Zusätzlicher Zuschuss bis zu 100% der BAFA-Förderung bei Austausch eines Ölheizkessels
  • Zuschuss bis zu 1.000 Euro bei Umstellung auf Nah. Oder Fernwärme
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen (BAFA) möglich
Bestseller Nr. 1

Bauförderung in Hamburg (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Bauförderung in Hamburg wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFBHH) koordiniert. Hier können Sie auf verschiedene Förderprogramme rund um das Eigenheim zugreifen, die sowohl ein Ersatz als auch eine Ergänzung zur gängigen KfW-Förderung darstellen. Hier die Programme im Überblick:

Eigenheimförderung (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 1.050 Euro pro m² für den Bau oder Kauf (Erstbezug) eines Eigenheims
  • Darlehenshöhe hängt vom Einkommen des Antragstellers und der Haushaltsgröße ab

„FamilienStartDarlehen ((Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigte Nachrangdarlehen bis zu 70.000 Euro
  • Keine Einkommensgrenzen
  • Lässt sich mit anderen KfW-Programmen kombinieren

IFB-Ergänzungsdarlehen (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigte Nachrangdarlehen bis zu 100.000 Euro
  • Bis zu 50% der Kreditsumme können für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen genutzt werden
  • Lässt sich bis zu einer Gesamtsumme von 150.000 Euro mit KfW- und IFB-Förderungen kombinieren

IFB Konstantdarlehen (Kredit / Neubau oder Kauf)

  • Vergünstigte Nachrangdarlehen bis zu 100.000 Euro mit sehr langer Zinsbindung (25 Jahre)
  • Bis zu 50% der Kreditsumme können für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen genutzt werden
  • Lässt sich bis zu einer Gesamtsumme von 150.000 Euro mit KfW- und IFB-Förderungen kombinieren

Erneuerbare Wärme (Zuschuss / Heizung)

  • Attraktive Zuschüsse für den Austausch der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung
  • Einbau einer Heizung oder Warmwasserversorgung auf Basis erneuerbarer Energien als Voraussetzung

Bauförderung in Hessen (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Bauförderung in Hessen erfolgt über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Wibank). Dort können Sie eine große Auswahl an verschiedenen Förderungen finden. Die Programme im Überblick:

Hessen-Darlehen Neubau (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigte Nachrangdarlehen bis zu 125.000 Euro (max. 50% der Gesamtkosten) für den Bau oder Ersterwerb eines Eigenheims
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen
  • Lässt sich mit dem Baukindergeld kombinieren

Hessen-Darlehen Neubau ((Kredit / Neubau)

  • Vergünstigte Nachrangdarlehen bis zu 125.000 Euro (max. 50% der Gesamtkosten) für Kauf eines Eigenheims
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen
  • Lässt sich mit dem Baukindergeld kombinieren

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Zuschuss / Modernisierung)

  • Zuschuss bis zu 12.500 Euro für behindertengenrechten Umbau von Wohneigentum (Maßnahmen nach DIN 18040 Teil 2)
  • Gilt nicht für Erweiterungen des Wohnraums

Energetische Modernisierung bei WEG (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 100.000 Euro an Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für energetische Maßnahmen
  • Durchleitung der Darlehen des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren
  • Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim KfW-Programm Energieeffizient sanieren

Bauförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Koordination der Bauförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt über das Landesförderinstitut M-V. Grundsätzlich werden nur wenige gezielte Landesförderungen zur Verfügung gestellt. Hier die Förderprogramme im Überblick:

Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Zuschuss / Modernisierung)

  • Zuschüsse bis zu 59.400 Euro für Personenaufzüge (30% der förderfähigen Kosten bis max. 198.000 Euro)
  • Zuschüsse bis zu 4.500 Euro für Barriere-reduzierende Maßnahmen (30% der förderfähigen Kosten von max. 15.000 Euro)
  • Lässt sich mit dem Baukindergeld kombinieren

Modernisierung und Instandsetzung (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 20.000 Euro pro Wohneinheit, Darlehenszuschlag bis zu 3.000 Euro pro Kind
  • Förderungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Lässt sich mit dem Baukindergeld kombinieren

Bauförderung in Niedersachsen (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Bauförderung in Niedersachsen wird über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ausgeführt. Insgesamt konzentriert sich die Förderung vor allem auf die Schaffung von Mietwohnungen. Doch einige Förderprogramme sind auch für das Eigenheim interessant. Dazu gehören:

Eigentum für Haushalte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung (Kredit / Neubau)

  • Vergünstigte Nachrangdarlehen (15 Jahre zinsfrei) bis zu 55.000 Euro bei Bau eines Hauses mit Energiestandard (mind. KfW-Effizienzhaus 100)
  • Auch für den Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie Modernisierungsmaßnahmen geeignet
  • Nur für Haushalte mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren oder mindestens einem Menschen mit Behinderung

Landesbürgschaften für den Wohnungsbau (Bürgschaft / Kauf oder Neubau)

  • Bürgschaften ab 5.000 Euro für Darlehen zum Erwerb eines Eigenheims oder zum Bau von selbst genutztem sowie zu vermietenden Wohnraum
  • Auch für Maßnahmen zur Modernisierung geeignet

Bauförderung in Nordrhein-Westfalen (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

In Nordrhein-Westfalen übernimmt die NRW.BANK die Koordination der Bauförderprogramme für private Eigenheimbesitzer. Dabei lässt sich von einem sehr breiten Förderangebot sprechen, welches viele Bereiche abdeckt. Die Förderprogramme im Überblick:

NRW.BANK Wohneigentum (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 50% der förderfähigen Kosten für den Neubau oder Erwerb von Wohneigentum
  • Kein Höchstbetrag festgelegt
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen
  • Lässt sich mit anderen Förderprogrammen der NRW.BANK kombinieren

NRW.BANK Gebäudesanierung (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Förderdarlehen bis zu 75.000 Euro (bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten) für Modernisierungen und energetische Sanierungen
  • Keine Einkommensgrenzen

Eigentumsförderung (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 122.600 Euro für den Bau oder Kauf selbst genutzter Immobilien
  • Familienbonus von bis zu 17.000 Euro
  • Barrierefrei-Bonus von 10.000 Euro
  • Beantragung von Zusatzförderungen möglich (Bauen mit Holz, behindertengerechtes Wohnen, Standortaufbereitung)

Eigentumsförderung – Menschen mit Schwerbehinderung (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 40.000 Euro für den behindertengerechten Umbau von Eigenheimen
  • Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen
  • Mindestens eine Person im Haushalt muss einen Behinderungsgrad von 50% oder mehr aufweisen
  • Tilgungszuschuss bis zu 50% möglich

Eigentumsförderung – Modernisierung (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 100.000 Euro (bis 100% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten) für energetische Sanierungen, Barriere-Reduzierung und Einbruchschutz
  • Tilgungszuschuss bis zu 30% bei Erreichung eines energetischen Standards möglich
Bestseller Nr. 1

Bauförderung in Rheinland-Pfalz (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Bauförderung in Rheinland-Pfalz erfolgt über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Das Land hat neben der herkömmlichen KfW-Förderung noch einige eigene Förderprogramme im Angebot. Dazu gehören:

ISB-Darlehen Förderung von selbst genutztem Wohnraum (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 175.000 Euro (je nach Fördermietstufe) für Bau, Kauf oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
  • Tilgungszuschuss zwischen 5 und 7,5% der Darlehenssumme möglich
  • Kinderbonus von 10% pro Kind ab dem 3. Kind
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen

ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 60.000 Euro pro Haushalt (bis 4 Personen) für energetische Sanierungen, Wohnwertsteigerungen und Barriere-Reduzierung
  • Erhöhung der Darlehenssumme um 5.0000 Euro pro weiterer Person im Haushalt
  • Tilgungszuschuss zwischen 5 und 15% (je nach Einkommen) möglich
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen

ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 50.000 Euro (max. 80% der Erwerbskosten) für den Kauf von Genossenschaftsanteilen
  • Vergünstigter Zins über 10 Jahre

Bauförderung im Saarland (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Mit der Bauförderung im Saarland ist zum größten Teil die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) betraut. Neben den Bundesprogrammen können Bewohner im Saarland auch von Landesförderprogrammen profitieren. Dazu gehören:

Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Eigentum (Kredit / Neubau)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 72.000 Euro (30% der Gesamtkosten) für den Neubau oder Ersterwerb von selbst genutzten Immobilien
  • Aufstockung um 15.000 Euro bei behindertengerechten Baumaßnahmen
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen
  • Tilgungszuschüsse bis zu 20% der Darlehenssumme möglich (abhängig von der Zahl der Kinder)

Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbst-genutztem Eigentum – Sonderprogramm (Kredit / Neubau und Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 117.000 Euro für den Neubau oder Ersterwerb von selbst genutzten Immobilien in Gebieten mit besonderem Wohnbedarf
  • Aufstockung um 15.000 Euro bei behindertengerechten Baumaßnahmen
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen
  • Tilgungszuschüsse bis zu 20% der Darlehenssumme möglich (abhängig von der Zahl der Kinder)

Saarländische Wohnraumförderung – Erwerb von selbst-genutztem Eigentum ohne Modernisierung (Kredit / Kauf)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 72.000 Euro (30% der Gesamtkosten) für den Kauf von selbst genutzten Immobilien
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen
  • Tilgungszuschüsse bis zu 20% der Darlehenssumme möglich (abhängig von der Zahl der Kinder)

Saarländische Wohnraumförderung – Erwerb von Bestandsimmobilien mit Modernisierung (Kredit / Kauf und Modernisierung)

  • Vergünstigtes Darlehen von 35.000 Euro (pauschal) für den Erwerb einer Bestandsimmobilie
  • Gefördertes Darlehen bis zu 60.000 Euro (80% der förderfähigen Modernisierungskosten) für Modernisierungen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse
  • Maximal geförderter Wohnraum von 156 m² plus Einkommensgrenzen
  • Tilgungszuschüsse bis zu 20% der Darlehenssumme möglich (abhängig von der Zahl der Kinder)

Saarländische Wohnraumförderung – Sonderprogramm „Ein Zuhause für junge Familien“ (Kredit / Kauf)

  • Geförderte Darlehen bis zu 72.000 Euro für den Erwerb einer Bestandsimmobilie
  • Maximal geförderter Wohnraum von 156 m² plus Einkommensgrenzen
  • Attraktive Tilgungszuschüsse bis zu 55% (abhängig von Einkommen, Kinderanzahl und Lage der Immobilie)

Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigtes Darlehen bis zu 60.000 Euro (max. 80% der förderfähigen Kosten) für die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
  • Modernisierungen zur Steigerung des Gebrauchswertes der Immobilie (z.B. energetische Sanierungen, Verbesserung sanitärer Einrichtungen)
  • Es gelten bestimmte Einkommens- und Wohnraumobergrenzen

Bauförderung in Sachsen (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Auswahl an Landesförderprogrammen für Privatpersonen fällt in Sachsen recht vielfältig aus. So können Sie auch hier von attraktiven Förderungen profitieren. Dazu gehören:

Wohneigentumsförderung „Familienwohnen“ (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigtes Darlehen über 50.000 Euro für jedem im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahre zum Bau, Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutztem Eigentum
  • Es muss mindestens ein Kind im Haushalt leben
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen
  • Das Programm kann mit anderen KfW-Förderungen kombiniert werden

SAB Baukindergeld Vorfinanzierungsdarlehen (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vorfinanzierung des Baukindergelds über 12.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren im Haushalt zur Umsetzung eines Bau- oder Kaufvorhabens
  • Alle Voraussetzungen des Baukindergelds müssen erfüllt sein
  • Baukindergeld muss bei der KfW beantragt werden

SAB Förderergänzungsdarlehen (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Darlehen zur Schließung von Finanzierungslücken beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum
  • Darlehenshöhe und Sollzinsbindung lässt sich individuell vereinbaren
  • Gleicht Differenz zwischen anderen Förderprogrammen und dem Finanzbedarf aus

Stromspeicher mit/ohne Ladestation (Zuschuss / Stromspeicher)

  • Zuschuss bis zu 40.000 Euro für konventionelle Stromspeicher (1.000 Euro + 200 Euro pro kWh Nutzkapazität)
  • Zuschuss bis zu 50.000 Euro für Modellvorhaben (max. 50% der förderfähigen Ausgaben)
  • Zuschuss bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt einer Ladestation für Elektromobilität
  • Förderung darf nicht mit anderen Förderprogrammen dieser Art kombiniert werden

Seniorengerecht umbauen (Zuschuss / Modernisierung)

  • Zuschuss bis 10.000 Euro für die Erreichung eines Mindeststandards (max. 40% der förderfähigen Kosten)
  • Zuschuss bis 10.000 Euro pro Wohnung für Maßnahmen zum Einbruchschutz (max. 20% der förderfähigen Kosten)
  • Zuschuss bis 10.000 Euro für Maßnahmen der Sensorik und Aktorik (max. 40% der förderfähigen Kosten)
  • Die Obergrenze von 10.000 Euro gilt für alle drei Bereiche zusammen
  • Es existieren bestimmte Wohnraumobergrenzen

Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen (Zuschuss / Modernisierung)

  • Zuschuss bis zu 8.000 Euro (max. 80% der entstandenen Ausgaben) für Baumaßnahmen zur Barriere-Reduzierung
  • Zuschuss bis zu 20.000 Euro (max. 80% der entstandenen Ausgaben) für Baumaßnahmen zur Barriere-Reduzierung für Rollstuhlfahrer (für Rollstuhlfahrer mit dem Kennzeichen „R“)
  • Es gelten bestimmte Wohnraumobergrenzen
  • Die Mobilitätseinschränkung ist nachzuweisen

Bauförderung in Sachsen-Anhalt (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Bauförderung in Sachsen-Anhalt läuft über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), die für Privatpersonen in Bezug auf das Eigenheim einige attraktive Möglichkeiten bereithält. Dazu gehören:

IB-Förderdarlehen zur Schaffung selbst genutzten Wohnraums (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigte Darlehen bis 65.000 Euro zum Kauf, Ersterwerb oder Bestandserwerb mit Modernisierung von selbst genutzten Immobilien
  • Förderung gilt nur für Haushalte mit mindestens zwei Personen
  • Baby-Bonus von 800 Euro pro Jahr und Kind für 5 Jahre, einmalig 5.000 Euro für jedes weitere Kind, das im Förderzeitraum von 5 Jahren geboren wird
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen

IB-Wohneigentumsprogramm (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen zwischen 20.000 und 100.000 Euro für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien
  • Auch der Erwerb mit anschließender Modernisierung wird gefördert
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen

Sachsen-Anhalt Modern (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 50.000 Euro für altersgerechtes Umbauen, energetische Sanierungen und allgemeine Modernisierungen
  • Förderung ist mit anderen Programmen kombinierbar

Bauförderung in Schleswig-Holstein (Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Das Förderangebot in Schleswig-Holstein wird über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) abgewickelt. Dabei können Sie von einem breiten Angebot an Landesförderprogrammen profitieren. Die Programme im Überblick:

IB.SH Immo Eigentum (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigtes Nachrangdarlehen über 100.000 Euro (max. 40% der förderfähigen Kosten) zum Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohnraum
  • Besonders günstiger Zins bei Effizienzhäusern (über das Programm IB.SH Immo Effizienzhaus)
  • Förderung kann mit anderem Förderprogrammen kombiniert werden

IB.SH Immoflex (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigtes Nachrangdarlehen ab 15.000 Euro für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von selbst genutzten Immobilien
  • Zinssatz höher als bei anderen Förderprogrammen
  • Jährliches Sondertilgungsrecht von 10%

IB.SH Immofix (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigtes Nachrangdarlehen ab 15.000 Euro für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von selbst genutzten Immobilien
  • Wählbare Zinsbindung zwischen 5 und 15 Jahren
  • Tilgung auch über einen Bausparvertrag möglich

IB.SH Immokonstant (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigtes Nachrangdarlehen ab 15.000 Euro für den Kauf oder Bau oder die Modernisierung von selbst genutzten Immobilien
  • Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von 24 Jahren

IB.SH Baukindergeld (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigtes Darlehen ohne Grundbuchbesicherung über 12.000 Euro pro Kind für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie
  • Vorfinanzierung des Baukindergeldes
  • Alle Voraussetzungen des Baukindergeldes müssen erfüllt werden
  • Antrag auf Baukindergeld ist Pflicht

IB.SH Baukindergeld Plus (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigtes Nachrangdarlehen bis 50.000 Euro pro Kind für den Kauf oder Bau von selbst genutzten Immobilien
  • Verpflichtende jährliche Tilgung von 1.200 Euro pro Jahr und 50.000 Euro Darlehenssumme (das Baukindergeld)
  • Sondertilgungen sind jederzeit möglich
  • Alle Voraussetzungen des Baukindergeldes müssen erfüllt werden
  • Antrag auf Baukindergeld ist Pflicht
  • Förderung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden

Soziale Wohnraumförderung mit Eigentumsmaßnahmen (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Stark vergünstigtes Nachrangdarlehen bis zu 70.000 Euro für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von behindertengerechtem Wohnraum zur Selbstnutzung
  • Mindestens 1 Kind oder ein schwerbehinderter Angehöriger im Haushalt gelten als Voraussetzungen
  • Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen

Bauförderung in Thüringen Stand: 06/2020, Besonderheiten stellen nur einen kurzen Überblick dar)

Die Bauförderung in Thüringen läuft über die Thüringer Aufbaubank (TAB) und ist übersichtlich aufgebaut. Dabei können Sie vor allem von folgenden Programmen profitieren:

Thüringer Familienbaudarlehen (Kredit / Kauf oder Neubau)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 100.000 Euro für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum
  • Erweiterte Vergünstigung des KfW Wohneigentumsprogramms (somit keine Kombination beider Förderungen)
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen

Thüringer Modernisierungsdarlehen (Kredit / Modernisierung)

  • Vergünstigte Darlehen bis zu 68.000 Euro pro Haushalt (maximal 85% der förderfähigen Kosten) für energetische Sanierungen, Wohnwertsteigerungen und Barriere-Reduzierung
  • Verzicht auf Eintragung einer Grundschuld bei Darlehen bis zu 20.000 Euro unter gewissen Umständen
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen

Thüringer Sanierungsbonus (Zuschuss / Modernisierung)

  • Zuschuss bis zu 12.000 Euro bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Eigenheimen
  • Kinderbonus von 1.000 Euro für das erste, 2.000 Euro für das zweite und 3.000 Euro für jedes weitere Kind
  • Auszahlung erfolgt in Jahresraten gestaffelt über 10 Jahre hinweg
  • Die Förderung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen

Ein Blick in die Landesbauförderungen lohnt sich

Wie Sie anhand der vielen Programme unschwer erkennen, lohnt es sich vor dem Kauf, Bau oder der Modernisierung einer Immobilie, ein Blick in die Landesbauförderung in ihrem Heimat-Bundesland zu werfen. Hier erhalten Sie mitunter Zugriff auf sehr attraktive Fördermöglichkeiten, die sich zudem nicht selten mit den gängigen KfW-Programmen kombinieren lassen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten unbedingt und planen Sie Ihren Immobilienerwerb so, dass er Ihren Geldbeutel unter dem Strich möglichst wenig belastet.

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