Auch der Umstand, dass es mittlerweile zahlreiche Förderprogramme für Holzheizungen gibt, sorgt dafür, dass sich viele Hausbesitzer mit ihren individuellen Möglichkeiten auseinandersetzen.
Auch wenn nach wie vor zahlreiche Heizungsvarianten zur Verfügung stehen, hat es seit einiger Zeit den Anschein, als würde die Holzheizung immer beliebter werden. Immerhin lässt sich auf diese Weise oft nicht nur die Umwelt, sondern auch das zur Verfügung stehende Budget schonen.
Die KfW gehört zweifelsohne mit zu den bekanntesten Ansprechpartnern in punkto Förderung. Es gibt jedoch noch weitere Optionen, die Hausbesitzern hier zur Verfügung stehen. Welche die beste Lösung ist, hängt von individuellen Details ab. Es lohnt dementsprechend, sich ein wenig genauer mit dem Thema Förderungen für Holzheizungen auseinanderzusetzen.
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Förderung für die Holzheizung – Wie viele Fördermöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich lässt sich zwischen insgesamt drei standardisierten Förderungsoptionen unterscheiden. Die folgenden Abschnitte zeigen auf, durch welche Details sich die einzelnen Ansprechpartner charakterisieren und worauf im Rahmen der Antragstellung geachtet werden sollte.
Wichtig: Zusätzlich können – je nach Bundesland – noch weitere Förderungsoptionen in Anspruch genommen werden. Die Unterstützung basiert dann entweder auf Zuschüssen oder vergünstigten Krediten. Wer sich hier weiter informieren möchte, sollte sich mit der zuständigen Kommune in Verbindung setzen. Die Möglichkeiten und die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, können unterschiedlich gestaltet sein.
Die BAFA Förderung
Die BAFA Förderung ist ein Ergebnis des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Hieraus geht hervor, dass Holzheizungen, da sie zu den sogenannten Biomasseanlagen gehören, mit 35 Prozent gefördert werden können. Hierbei ist es unerheblich, ob die Holzheizung in einen Neu- oder in einen Bestandsbau integriert wird. Besonders lukrativ wird das Ganze, wenn nicht nur umgebaut, sondern auch eine alte Ölheizung entfernt wird. In diesem Fall ist sogar eine maximale Förderung von bis zu 45 Prozent möglich.
Wie auch in anderen Bereichen üblich, ist es wichtig, dass die Förderung VOR der Aufnahme der Baumaßnahmen beantragt wird.
Die Förderung durch die KfW
Maßnahmen, die das Ziel eines nachhaltigeren Heizens verfolgen, werden unter anderem auch von der KfW unterstützt. Die Möglichkeiten sind vielseitig und wurden vor nicht allzu langer Zeit noch einmal überarbeitet. Bitte beachten: Sämtliche Angaben sind Stand Januar 2022.
Wer hieran Interesse hat, sollte sich in jedem Fall mit dem „Kredit KfW 262“ auseinandersetzen. Hier warten 60.000 Euro für ein Minimum von 35 Prozent der gesamten Kreditsumme. Die Grundförderung liegt dementsprechend bei maximal 21.000 Euro. Werden etwaige Boni in Anspruch genommen, kann sich die Summe auf mehr als 30.000 Euro erhöhen.
Die Förderung über die KfW ist weitaus individueller, als es im ersten Moment den Anschein haben mag. Wer beispielsweise saniert, sollte sich zudem auch mit den Programmen „KfW 461“ und „KfW 261“ auseinandersetzen. Je nach Grundvoraussetzung kann so oft ein Tilgungszuschuss von 50 Prozent geltend gemacht werden. Maximal sind hier 75.000 Euro möglich. Diejenigen, die sich für einen vergleichsweise günstigen Kredit in diesem Bereich interessieren, können über die KfW maximal 150.000 Euro beantragen.
Doch Vorsicht! Die KfW Konditionen unterscheiden sich mit Hinblick auf Alt- und Neubauten voneinander. Dies gilt nicht für die mögliche Kreditsumme, sondern vielmehr für die Höhe des Tilgungszuschusses. Dieser liegt – bei Neubauten – bei höchstens 25 Prozent.
Vergleichsweise neu sind die Regelungen rund um Effizienzhäuser. Wer die Voraussetzungen erfüllt und einen entsprechenden Antrag stellt, kann 25 Prozent der Gesamt-förderfähigen Kosten beantragen. Das Maximum liegt bei 37.500 Euro. Da sich die Grundvoraussetzungen bei der KfW, ebenso wie bei dem BAFA, immer wieder ändern können, ist es wichtig, sich vor einer Antragstellung über die entsprechenden Konditionen zu informieren.
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Der Umbau auf bzw. der Einbau einer Holzheizung kann sich auch in steuerlicher Hinsicht lohnen. Denn: Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist es möglich, das Projekt über einen Zeitraum von drei Jahren und bis zu 40.000 Euro von der Steuer abzusetzen.
Hier gilt:
- In dem Jahr, in dem die Heizung eingebaut wurde, und im darauffolgenden Jahr dürfen maximal sieben Prozent bzw. maximal 14.000 Euro geltend gemacht werden
- Für das dritte Jahr gelten 12.000 Euro und sechs Prozent als Grenze.
Weitere Voraussetzungen für eine steuerliche Geltendmachung sind:
- Das Haus, in das die Heizung eingebaut wird, muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Der Eigentümer muss selbst in dem Gebäude wohnen.
- Steuerliche Unterstützung kann nicht mit anderen Förderungsmaßnahmen, zum Beispiel von dem BAFA oder der KfW, kombiniert werden.
Voraussetzungen für BAFA Förderungen
Die Förderung einer Holzheizung über das BAFA ist weit verbreitet. Damit der Antrag im besten Fall schlussendlich auch bewilligt wird, ist es wichtig, dass die neue Holzheizung einige Voraussetzungen erfüllt. Diese können – immer aktuell – auf den Seiten des BAFA im Internet nachgelesen werden.
Unter anderem fallen:
- Kombinationskessel, die Biomassepellets verbrennen
- Scheitholzvergaserkessel mit einer vergleichsweise niedrigen Emission
- Modelle mit einer Mindest-Nennwärmeleistung von 5 kW
- Modelle mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 89 Prozent
in den Bereich der möglichen Förderungen. Achtung! Wer sich dazu entschließt, eine Biomasseanlage in seinem Neubau zu verwenden, muss gesonderte Details beachten. Mit Hinblick auf die jeweiligen Fragen ist das BAFA der richtige Ansprechpartner.
Förderung für die Holzheizung beantragen – So geht’s!
Bevor die Förderung für die neue Holzanlage beantragt wird, ist es natürlich wichtig, sich für die bestmögliche Option zu entscheiden. Wer hier auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich zuerst mit Hinblick auf den Gesamtpreis des Unterfangens informieren. So kann dann – im zweiten Schritt – weiter kalkuliert werden. Oft, aber bei Weitem nicht immer, zeigt sich, dass die BAFA Variante die günstigere Lösung darstellt.
Gleichzeitig gilt es, sich zu fragen, ob auf einmal oder über einen längeren Zeitraum (s. steuerliche Vorteile) profitiert werden soll. Gerade dann, wenn die Grundvoraussetzungen für die BAFA- bzw. die KfW Förderung nicht erfüllt werden können, handelt es sich bei dem steuerlichen Vorteil für viele Hausbesitzer um eine praktische Alternative. Je nachdem, ob die KfW, das BAFA, das Finanzamt oder die Kommune für die Förderung zuständig ist, unterscheidet sich natürlich auch der jeweilige Ansprechpartner.
Das Vorgehen ist jedoch so gut wie immer gleich.
- Passende Förderung auswählen.
- „Rahmenbedingungen“ checken (Passt die jeweilige Förderung zu meiner Anlage/ meinen Umbaumaßnamen?)
- Homepage des Förderers besuchen
- Entsprechend der Vorgaben Förderung beantragen.
Wichtig: Egal, auf welche Art von Förderung gesetzt werden soll – der Antrag muss immer vor dem Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.
Fazit
Das Umstellen auf eine Holzheizung kann mit vielen Vorteilen verbunden sein – auch gerade in finanzieller Hinsicht. Aufgrund der vielseitigen Möglichkeiten ist es jedoch schon lange nicht mehr möglich, von einer „standardisierten Förderung“ zu sprechen. Dementsprechend ist es umso wichtiger, sich mit den zur Verfügung stehenden Optionen vertraut zu machen, um die bestmögliche Variante zu wählen.
Einige Förderungen fallen aufgrund individueller Vorgaben oft von ganz allein weg. Als besonders interessant erweisen sich oft die Möglichkeiten, die sich mit Hinblick auf eine Unterstützung durch das BAFA ergeben. Dennoch sollte immer ausreichend Zeit eingeplant, werden um auch die anderen Optionen abzuwägen.
Anmerkung der Redaktion: Der Text basiert auf Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit oder eine Haftung wird nicht übernommen. Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.