Bauförderung in Sachsen-Anhalt

Die Förderungsmöglichkeiten für Eigenheime sind vielfältig © pixabay

Die Förderungsmöglichkeiten für Eigenheime sind vielfältig © pixabay

Wer in Sachsen-Anhalt lebt und sich für Wohnungsbauförderung interessiert, wird mit den unterschiedlichsten Programmen konfrontiert. Auf die gängigsten soll in diesem Artikel eingegangen werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass es mit Hinblick auf das Verwirklichen von Wohn- und Modernisierungsträumen in diesem Bundesland möglich ist, sehr individuell zu verfahren. Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Bereich der Wohnungsbauförderung in Sachsen-Anhalt ist die IB Sachsen-Anhalt.

Die zuständigen Mitarbeiter sind unter der Telefonnummer 0800 56 007 57 erreichbar.

Förderungsoptionen rund um das Bauen und Kaufen

Diejenigen, die sich in Sachsen-Anhalt für den Bau bzw. das Kaufen einer Immobilie interessieren, haben die Möglichkeit, sich ihr Bauvorhaben auf unterschiedliche Weise unterstützen zu lassen.

Möglichkeit Nr. 1: Der Bau oder der Kauf einer neuen Immobilie

Von dieser Art der Förderung können Privatpersonen bzw. Privathaushalte., die aus mindestens zwei Personen bestehen, profitieren. Gefördert werden der Bau oder der Ersterwerb eines Eigenheims, das dann im Anschluss selbst genutzt wird.

Die Vorteile dieser Förderungsmöglichkeit zeigen sich vor allem in den folgenden Details:

  1. Die Höhe der maximalen Darlehenssumme liegt bei 100.000 Euro.
  2. Antragsteller können sich zwischen einer Zinsfestschreibung von 10 oder 20 Jahren entscheiden. (In diesem Zusammenhang gilt es, die unterschiedlichen Zinshöhen zu berücksichtigen.)
  3. Ja nachdem, wie viele Kinder zum Haushalt gehören, kann es sein, dass mit einem „Bonus“ gerechnet werden kann.

Wichtig: In der Regel müssen 10 Prozent der Gesamtkosten als Eigenmittel vorhanden sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Dementsprechend ist es wichtig, sich hier im Vorfeld genau zu informieren. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt auf zwei „Etappen“ – einmal, nachdem die entsprechenden Voraussetzungen zur Auszahlung erfüllt wurden zum Baubeginn und einmal bei der Rohbaufertigstellung.

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Möglichkeit Nr. 2: Der Erwerb einer bereits bestehenden Immobilie

Auch von dieser Förderungsoption können Privatpersonen profitieren. Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie (im Erstbezug) bzw. der Kauf einer Immobilie, die im Anschluss modernisiert werden und selbst genutzt werden soll.

Die Konditionen, die in diesem Zusammenhang gelten, ähneln den Konditionen aus „Möglichkeit Nr. 1“. Auch hier besteht die Option, sich zwischen verschiedenen Zinsfestschreibungen zu entscheiden und von einem „Kinder-Bonus“ zu profitieren. Zudem muss eine bestimmte Höhe an Eigenmitteln vorgewiesen werden können.

Möglichkeit Nr. 3: Das IB Wohnungseigentumsprogramm

Im Rahmen des IB Wohnungseigentumsprogramms werden die Neuanschaffung und der Ersterwerb von Objekten gefördert, die danach der Selbstnutzung unterliegen. Dies gilt auch dann, wenn nach dem Kauf Modernisierungsmaßnahmen geplant sind.

Die Darlehenssumme kann bei diesem Programm zwischen 20.000 Euro und 100.000 Euro liegen. Die Laufzeit ist auf maximal 30 Jahre begrenzt. Weiterhin gilt es, eine zehnjährige Zinsbindung zu berücksichtigen.

Auch im Zusammenhang mit dieser Art der Unterstützung ist es wichtig, dass ein gewisser Anteil an Eigenmitteln aufgebracht werden kann. Dieser liegt bei mindestens 10 Prozent. Fünf Prozent hiervon müssen Barmittel sein. Hinzu kommt, dass 40 Prozent der Gesamtkosten über ein Hausbankdarlehen abgewickelt werden. Die Auszahlung erfolgt zum Kaufvertragsabschluss oder beim Baubeginn – je nach Projekt.

Übrigens: Die IB Sachsen-Anhalt bietet unter anderem auch Unterstützung im Zusammenhang mit einer Aufbauhilfe Hochwasser 2013 an. Wer Hochwasserschäden beseitigen muss, kann auch hier von unterschiedlichen Arten der Unterstützung profitieren. Welches Programm hier das richtige ist, ist von dem beschädigten Objekt abhängig. Es wird zwischen Leistungen für Wohneigentümer, Vermieter und Mieter und Leistungen im Zusammenhang mit Kleingartenanlagen, Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten unterschieden.

Förderungsoptionen rund um den Bereich des Modernisierens

Im Zusammenhang mit dem Modernisieren von Wohnungen werden in Sachsen-Anhalt insgesamt drei verschiedene Unterstützungsoptionen angeboten. Die entsprechenden Programme heißen…:

  • Sachsen-Anhalt MODERN
  • Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN
  • Sachsen-Anhalt AUFZUGSPROGRAMM.

Je nach Zielsetzung bieten sich andere Optionen an.

So werden mit dem Programm Sachsen-Anhalt MODERN beispielsweise Privatpersonen und private Vermieter bzw. gewerbliche Vermieter und auch Wohnungsunternehmen gefördert, die unter anderem in…:

  • altersgerechtes Umbauen
  • eine Sanierung mit einem Fokus auf Energieeffizienz
  • verschiedene Modernisierungsmaßnahmen

investieren möchten. Sie können dann unter anderem von einem Annuitätendarlehen profitieren, dass die komplette Höhe des Bedarfs erreichen kann. (Als Maximum gelten jedoch 50.000 Euro pro Wohneinheit.) Die Mindestdarlehenshöhe liegt bei 10.000 Euro.

Das Programm Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN eignet sich für Eigentümer, die sich für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen interessieren, die sich bereits im Wohnungsbestand befinden. Hier ist ein Zuschuss von 50 Prozent und in Höhe von maximal 10.000 Euro möglich. Die Basis für die entsprechenden Berechnungen stellen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Einheit dar.

Besonders lukrativ gestaltet sich das Ganze für diejenigen, die einen Aufzug nachrüsten möchten. Hier erhöht sich die maximale Förderungssumme auf 20.000 Euro. Dennoch gilt es natürlich auch hier, wie bei der Förderung in Hessen und im Saarland, einige „Randdaten“ zu beachten. So unterliegt der jeweils geförderte Wohnraum einer Belegungs- und Zweckbindung, in deren Zusammenhang festgelegt wird, dass in den nächsten zehn Jahren nur Personen mit einem WBS hier wohnen dürfen. Weiterhin müssen auch Vorgaben zur maximalen Miethöhe beachtet werden.

Mit dem Sachsen-Anhalt AUFZUGSPROGRAMM sollen vor allem Barrieren im Wohnraum reduziert werden. Gefördert werden unter anderem Umbauten im Rahmen von…:

  • Wegen zu Gebäuden
  • der Schaffung von Abstellplätzen für Kinderwagen und Co.
  • der Gestaltung von verschiedenen Bewegungsflächen
  • der Umbau von Treppen bzw. Treppenanlagen
  • Arbeiten im Zusammenhang mit Aufzügen bzw. der komplette Neueinbau eines Aufzugs.

Der mögliche Zuschuss beläuft sich auf eine Höhe von 50 Prozent und kann maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit betragen.

Förderungsoptionen zum Bereich Wohnen und Vermieten

Die Förderung rund um den Bereich Wohnen und Vermieten teilt sich in die Programme „Sachsen-Anhalt MIETWOHNUNGSBAU“ und in „Konsortialer Restrukturierungskredit“ auf.

Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt MIETWOHNUNGSBAU“ werden Eigentümer von Grundstücken gefördert, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem können auf diese Weise Projekte unterstützt werden, die sich auf die Themen:

  • Neu- und Ersatzbauten
  • die Erneuerung von Gebäuden, die im Laufe der Zeit unbewohnbar oder baufällig wurden
  • Umbauten bzw. Erweiterung von bestehenden Objekten, wenn der Aufwand hier besonders hoch ist.

Die Förderung basiert auf einem Darlehen mit niedrigen Zinsen (0% in den ersten zwanzig Jahren). Die maximale Darlehenslaufzeit wurde auf 30 Jahre festgesetzt. Oft kann von einem Tilgungszuschuss von 30 Prozent der Darlehenssumme profitiert werden.

Mit dem oben erwähnten konsortionalen Restrukturierungskredit sollen unter anderem Investitionen in den Wohnungsmarkt unterstützt werden. Zudem spielt in diesem Zusammenhang auch der Bereich der Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Gefördert werden sowohl Wohnungsunternehmen als auch private Vermieter. Sie können von Leistungen rund um den Ankauf von Forderungen und die Ablösung von Krediten profitieren. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 25 Millionen Euro. Eine der Grundvoraussetzungen ist jedoch, dass ein ausgearbeitetes Restrukturierungskonzept vorgelegt werden kann.

Fest steht: Das Bundeland Sachsen-Anhalt gehört zu den Regionen, in denen sich mit Hinblick auf die Gestaltung von Wohnraum im Laufe der Zeit viel getan hat. Wer sich jedoch mit den aktuellen Statistiken rund um die Einwohnerzahlen in Sachsen-Anhalt befasst, erkennt schnell, dass beispielsweise 2020 weniger Menschen hier gelebt haben als es noch im Jahr 2011 der Fall war. Aber wer weiß? Vielleicht helfen die Förderungen in den unterschiedlichen Bereichen ja dabei, das Bundesland noch anziehender für Wohnungssuchende und Eigentümer in spe zu machen?

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