Mietvertrag: Schlüsselfrage

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Kann der Mieter seine angemietete Wohnung ohne Schlüssel nutzen? Dieser kuriosen Frage gingen die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-10 U 60/10 auf den Grund. Die Antwort lautete: nein.

Folglich kann der Eigentümer auch keine Miete verlangen. Im zugrunde liegenden Fall stritten die beiden Vertragsparteien, ob der Vermieter dem Mieter die Schlüssel zur Wohnung übergeben hatte. Der Mieter behauptete, dass er diese nie erhalten und die Wohnung daher auch nicht genutzt hatte. Der Vermieter konnte das Gegenteil nicht beweisen. Die OLG-Richter gaben dem säumigen Mieter Recht: Der Vermieter müsse dem Mieter sämtliche Schlüssel für die gemieteten Räume übergeben, um ihm das alleinige Besitzrecht zu verschaffen. Das sei zwingende Voraussetzung für eine Mietzahlung. Verträge bzw. mündliche Vereinbarungen allein seien nicht entscheidend.

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