Nebenkostenabrechnung: Einfache Post reicht bei Ehepartnern aus

Haben beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben, braucht der Vermieter die jährliche Betriebskostenabrechnung nur an einen der beiden zu senden.

Das entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 263/09. Zwei Briefe pro Paar sind demnach überflüssig.

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