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Nebenkostenabrechnung: Einfache Post reicht bei Ehepartnern aus

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Haben beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben, braucht der Vermieter die jährliche Betriebskostenabrechnung nur an einen der beiden zu senden.

Das entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 263/09. Zwei Briefe pro Paar sind demnach überflüssig.

Siehe auch  Reinigung nach dem Umzug – so sichern Sie die Rückzahlung Ihrer Mietkaution

Verfasst von Antje Schweitzer

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