Bricht ein Schlüssel entzwei, braucht der Mieter dafür keinen Schadenersatz zu leisten. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Halle unter dem Aktenzeichen 93 C 4044/08 hervor.
Die Lebenserfahrung besage, dass Schlüssel üblicherweise nach einiger Zeit Materialermüdungs-Erscheinungen zeigen, so das Gericht. Der Mieter muss nur dann Ersatz leisten, wenn er Schuld ist, dass der Schlüssel abbricht.