in

Mieterschutz: Schlüsselerfahrung

Schlüssel im Schloss

Bricht ein Schlüssel entzwei, braucht der Mieter dafür keinen Schadenersatz zu leisten. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Halle unter dem Aktenzeichen 93 C 4044/08 hervor.

Die Lebenserfahrung besage, dass Schlüssel üblicherweise nach einiger Zeit Materialermüdungs-Erscheinungen zeigen, so das Gericht. Der Mieter muss nur dann Ersatz leisten, wenn er Schuld ist, dass der Schlüssel abbricht.

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Bestseller Nr. 3
Siehe auch  Mietminderung: Zigarettenrauch kein Grund für Mietkürzung

Verfasst von Antje Schweitzer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert