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Mieterschutz: Schlüsselerfahrung

Schlüssel im Schloss

Bricht ein Schlüssel entzwei, braucht der Mieter dafür keinen Schadenersatz zu leisten. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Halle unter dem Aktenzeichen 93 C 4044/08 hervor.

Die Lebenserfahrung besage, dass Schlüssel üblicherweise nach einiger Zeit Materialermüdungs-Erscheinungen zeigen, so das Gericht. Der Mieter muss nur dann Ersatz leisten, wenn er Schuld ist, dass der Schlüssel abbricht.

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  • Aust, RA André(Autor)
Siehe auch  Nebenkosten berechnen – Mietnebenkosten für Ihre Wohnung ermitteln

Verfasst von Antje Schweitzer