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Untervermietung: Kündigungsdrohung wirkungslos

schluessel

Darf ein Vermieter mit der Kündigung des Mietverhältnisses drohen, wenn er mit der Untervermietung nicht einverstanden ist?

Dafür sah das Amtsgericht (AG) Tempelhof-Kreuzberg in folgendem Fall keinen Grund: Ein Mieter musste vorübergehend ins Ausland und wollte während dieser Zeit seine Wohnung einem Untermieter überlassen. Das darf er, so der AG-Richter, sofern er den Vermieter um Erlaubnis fragt und ihn über den Untermieter schriftlich informiert. Sollte der Vermieter dennoch nicht einverstanden sein, darf er nach der Entscheidung unter dem Aktenzeichen 14 C 212/11 keinesfalls mit der Kündigung drohen.

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Siehe auch  Nebenkosten: Alle Jahre wieder

Verfasst von Antje Schweitzer

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