Mietvertrag: Duldungspflicht bei Einbau von Funkablesegeräten

wub funk

Mieter müssen den Einbau neuer, zur Funkablesung geeigneter Geräte für die Erfassung des Warmwasser- und Heizungsverbrauchs dulden auch wenn sie Angst vor der Strahlung solcher Geräte haben. Das ist der Tenor einer Entscheidung des Landesgerichts (LG) Berlin unter dem Aktenzeichen 63 S 451/10.

Solche Geräte führten zu einer Wohnwertverbesserung, da danach für die Übermittlung der gemessenen Werte ein Betreten der Wohnung nicht mehr erforderlich sein werde. Daher bestehe eine Duldungspflicht aufseiten des Mieters. Außerdem habe er keine objektivierbaren Kriterien für die behauptete Gesundheitsgefährdung durch Funkstrahlen vortragen können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert