Mietvertrag: An die Wäsche

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Im übertragenen Sinn an die Wäsche wollte ein Vermieter seinem Mieter in einem Fall, den das Amtsgericht (AG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 53 C 1736/08 zu entscheiden hatte. Konkret: Der Vermieter hatte seinem Mieter im Rahmen der Hausordnung mit Hinweis auf im Haus vorhandene Trockenräume das Wäschetrocknen in der Wohnung verboten.

Die Hausordnung war Bestandteil des Mietvertrags geworden. Die Amtsrichter aus der nordrhein-westfälischen Landesmetropole wiesen die Klage des Vermieters ab. Nach Meinung des Düsseldorfer AG gehört das Trocknen von Hemd, Hose und anderen Wäschestücken zum gewöhnlichen Mietgebrauch und kann daher vom Vermieter nicht wirksam untersagt werden

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