Vorsicht Messi – Tipps für Vermieter

Ist das schon ein Messi? Wahrscheinlich noch nicht. Foto ImMs.MaXx via Twenty20

Ist das schon ein Messi? Wahrscheinlich noch nicht. Foto ImMs.MaXx via Twenty20

Ist das schon ein Messi? Wahrscheinlich noch nicht. Foto ImMs.MaXx via Twenty20

Es ist einer der größten Albträume eines jeden Vermieters – wenn ein Messi in die vermietete Wohnung zieht und diese komplett zumüllt. Nicht selten kann eine Vermietung an einen Messi zu einem langwierigen und schwierigen Mietverhältnis führen.

Wenn dieses dann doch irgendwann endet, bleiben viele Vermieter auf Bergen von Müll sitzen und müssen die Wohnung erst einmal wieder irgendwie instand setzen lassen. Das verursacht wiederum eine Menge Kosten. Die Mietkaution allein reicht hier für die Begleichung dieser Kosten in den seltensten Fällen.

Soweit erst einmal die klassische Theorie. Fakt ist natürlich, dass in vielen Fällen Wohnungen komplett verwohnt und nicht selten auch mit einer Menge Müll und einigen Defekten oder Schäden zurückgelassen werden. In den seltensten Fällen hat dann dort allerdings ein Messi gehaust.

Gerade für Vermieter gibt es einige Punkte, die Sie wissen sollten, wenn Sie einerseits Angst vor der Vermietung an einen Messi haben und sich möglichst vor einem solchen Vertragsabschluss schützen möchten oder wenn Sie andererseits bereits einen Messi in einer Ihrer Wohnungen haben.

Das Messi-Syndrom – viel mehr als nur reine Faulheit

Inzwischen sind Experten sich einig, dass das Messi-Syndrom nichts mit Faulheit oder Bequemlichkeit zu tun hat, sondern letztlich eine tiefsitzende psychologische Erkrankung ist. Dabei ist das Bild, das in der Öffentlichkeit gern von einem Menschen mit einem Messi-Syndrom gezeichnet wird, nur die halbe Wahrheit.

Ein echter Messi leider an einer psychischen Erkrankung, die ihn daran hindert, sich von Dingen zu trennen. Tatsächlich kann davon alles betroffen sein – von alten Zeitungen bis hin zu Pizzaverpackungen, von Büchern und Videospielen über benutzte Taschentücher bis hin zu Kleidungsstücken und beschriebenem Papier.

Das führt dazu, dass eine Messi-Wohnung in der Regel mit der Zeit ziemlich voll wird – echte Ordnung zu halten, wird da sehr schwer. Dabei sind viele Messis eigentlich Perfektionisten – eine Eigenschaft, die ihnen, wenn es um das Thema Ordnung in den eigenen vier Wänden geht, regelmäßig im Weg steht. Da sie den Überblick längst verloren haben, wissen sie gar nicht, wo sie anfangen sollen, um den Müll und alles andere wieder in den Griff zu bekommen.

Schätzungen zur Folge ist im Schnitt jeder 20. Mensch in Deutschland vom Messi Syndrom betroffen. Dabei spielt die soziale Schicht gar keine Rolle – diese Erkrankung gibt es beim Hartz-IV-Empfänger ebenso wie beim Top-Manager. Nicht selten funktionieren solche Menschen nach außen hin perfekt – nur eben in der eigenen Wohnung nicht.

Welche Möglichkeiten haben Vermieter bei einem Messi?

Die Möglichkeiten eines Vermieters sind tatsächlich erst einmal stark eingeschränkt. Für die Ordnung in der eigenen Wohnung ist der Mieter zuständig. Eine ausgeprägte Sammelleidenschaft kann niemandem versagt werden. Erst wenn durch das Verhalten Ihres Mieters andere Mieter im Haus gestört werden oder die Bausubstanz des Hauses ernsthaft Schaden zu nehmen droht, besteht die Möglichkeit einer Abmahnung und später dann einer Kündigung. Im schlimmsten Fall kann auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich werden.

Das Problem dabei: Wie die Wohnungseinrichtung Sache des Mieters ist, ist es auch die Art und Weise, wie er seine Wohnung pflegt. Erst wenn hier wirklich Beschwerden von Nachbarn wegen unangenehmen Gerüchen, Unrat im Flur oder Ungeziefer in der Wohnung des Messis eingehen, haben Sie als Vermieter eine Möglichkeit zu handeln.

Tipp

Wenn Sie entsprechende Tendenzen bei einem Mieter feststellen, können Sie natürlich das direkte Gespräch mit ihm oder ihr suchen. Erklären Sie Ihrem Mieter Ihre Situation und dass es nicht darum geht, ihn oder sie aus der Wohnung zu werfen.

Gerade wenn eine solche Störung noch nicht allzu weit fortgeschritten ist, kann Hilfe vom Facharzt vielleicht dazu beitragen, die Problematik weitgehend zu klären. Wenn die Wohnung bereits ziemlich zugemüllt ist, können Sie Ihrem Mieter auch anbieten, ihm bei der Auswahl einer Firma für Entrümpelungen zu helfen.

Übrigens – steht eine Kündigung und eine Zwangsräumung im Raum, können Sie gerade bei einer Messi-Wohnung auch eine professionelle Umzugsfirma mit der Entfernung der Dinge aus der Wohnung Ihres Mieters beauftragen. So kann Mobiliar – soweit noch funktionstüchtig – fachmännisch ab und eventuell an einem zu bestimmendem neuem Ort wieder aufgebaut werden.

Müll und Unrat hingegen wird in einem solchen Fall von den Fachleuten direkt fachgerecht entsorgt. Doch Vorsicht: Auf den Kosten für eine solche Beauftragung einer Firma bleiben Sie als Vermieter oft sitzen – vor allem, wenn Ihr Mieter finanziell gar nicht in der Lage ist, diese zu tragen.

Was tun, wenn die Situation schlimmer wird, aber nicht für eine Kündigung reicht?

Wenn sich die Situation nicht entspannt, der angerichtete Schaden aber nicht für eine Kündigung der Wohnung ausreicht, haben Sie als betroffener Vermieter noch eine Möglichkeit: Ihnen bleibt der Weg zum Betreuungsgericht. Hier können Sie die Situation schildern. Im Anschluss wird ein Richter entscheiden, ob die von Ihnen vorgetragenen Informationen ausreichen, um ein Verfahren einzuleiten. Im Rahmen eines solchen würde Ihr Mieter Besuch von Mitarbeitern des Betreuungsgerichts erhalten und dürfte sich natürlich auch selbst zu Ihren Einlassungen äußern.

Kommt ein Richter zu dem Schluss, dass Ihr Mieter aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, gewisse Dinge seines täglichen Lebens zu regeln, kann er für diese Bereiche einen Betreuer bestellen. Dieser wäre dann Ihr Ansprechpartner – zumindest, wenn er für rechtliche Belange Ihres Mieters zuständig wäre.

Auch wenn es sich bei einem solchen Verfahren um einen tiefen Eingriff in die Rechte Ihres Mieters handelt – Sie würden es letztlich zu seinem persönlichen Schutz anstoßen und damit ihm geholfen werden kann.

Möglichkeiten, sich vor der Vermietung an einen Messi zu schützen

Natürlich haben Sie nicht immer die Gelegenheit, vor der Vermietung an einen Interessenten mit seinem ehemaligen Vermieter zu sprechen oder anderweitig Informationen über die Person einzuholen. Von einer klassischen Bonitätsprüfung abgesehen, ist ein potenzieller Mieter so etwas wie ein weitgehend unbeschriebenes Blatt für Sie. Doch es gibt Menschen, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen, gute Mieter zu finden und die dafür im Laufe der Jahre ein gutes Auge entwickelt haben. Einen Immobilienmakler mit dem Service der Mietersuche zu beauftragen ist keine Garantie für einen guten Mieter – aber es erhöht die Chancen letztlich doch erheblich.

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