Mietkaution: Zugriff gestattet

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Mieterhöhung prüfen, dann erst zahlen

Mieterhöhung prüfen, dann erst zahlen

In welchen Fällen darf der Vermieter auf die Mietkaution zugreifen? Mit dieser Frage befassen sich zahlreiche Gerichtsentscheide. Fest steht: Zum Schutz des Mieters darf der Vermieter während der Wohnzeit das Geld nur abheben, wenn er unbestritten eine Forderung gegenüber dem Mieter hat, zum Beispiel auf Basis eines Gerichtsentscheids.

Sobald der Mieter ausgezogen ist, ist die Rechtslage umstritten. In seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen 8 W 34/08 sprach sich das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe für einen Zugriff des Vermieters auch gegen den Willen des Mieters aus. Anlass für den Streit zwischen Vermieter und Mieter war eine noch umstrittene Mietminderung. Nach Beendigung des Mietverhältnisses habe die Kaution nicht nur Sicherungs-, sondern auch Verwertungsfunktion, so die OLG-Richter. Der Mieter musste die Abhebung hinnehmen und konnte nur danach auf Rückzahlung klagen.

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