Mieterschutz: Flucht vor Modernisierung

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Kündigt der Vermieter die Modernisierung einer Immobilie korrekt und rechtzeitig an, müssen Mieter sie grundsätzlich dulden. Ausnahmsweise gilt ein besonderer Mieterschutz. So bei Arbeiten, die erhebliche Einschränkungen nach sich ziehen, beispielsweise beim Ausbau von WC und Wanne. Dann dürfen Mieter auf Kosten des Vermieters in ein Hotel ziehen.

Wer auch ohne solche erschwerenden Umstände vor den Handwerkern flieht, darf allerdings nicht immer auf die Unterstützung des Vermieters zählen, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Hamburg unter dem Aktenzeichen 48 C 49/08 zeigt. Haben demnach Mieter die Einschränkungen zumindest teilweise selbst zu vertreten, beispielsweise weil sie außergewöhnliche Modernisierungswünsche geäußert haben, braucht der Vermieter nicht für die auswärtige Unterbringung in einem Hotel aufzukommen

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