Mit neuer Heiztechnik lässt sich Primärenergie, sprich Energie, die mit den natürlich vorkommenden Energieformen oder Energiequellen wie Kohle, Gas oder Wind zur Verfügung steht, einsparen. Daher wollte ein Vermieter die veraltete Gasetagenheizung gegen einen Fernwärme-Anschluss austauschen. Der Mieter widersprach, muss die Modernisierung nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 275/07 aber dulden.
Es komme nicht darauf an, ob für die Beheizung der Wohnung tatsächlich weniger Energie verbraucht werde. Es könne auch dahinstehen, ob sich die von der Beklagten zu tragenden Kosten verringerten und insbesondere unter Berücksichtigung einer Mieterhöhung wirtschaftlich seien. Denn der Gesetzgeber habe im volkswirtschaftlichen Interesse an einer Modernisierung des Wohnungsbestandes – auch zum Zwecke der Energieeinsparung – von einer begrenzenden Regelung bewusst abgesehen. Die Zulässigkeit der Modernisierung hänge laut Gesetz allein von der Einsparung von „Primärenergie“ ab, so die richterliche Begründung.
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