Will der Vermieter eine Wohnung künftig gewerblich nutzen, muss der Mieter dies akzeptieren. Denn in einem solchen Fall kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gerechtfertigt sein. So der Tenor einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Braunschweig.
Der Sachverhalt: Die Ehefrau des Eigentümers wollte ein Geschäft für Tierbedarf eröffnen, fand aber in der Umgebung keine geeigneten Räume – außer der Mietwohnung ihres Mannes. Der habe daher ein berechtigtes Interesse an der Kündigung, so die Richter (Az.: 6 S 301/09).
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Urteile
- Landgerichts (LG) Braunschweig Aktenzeichen V 6 S 301/09
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