Ein Vermieter darf seinem Mieter aus Gründen des Eigenbedarfs kündigen, falls er die Wohnung für sich, Angehörige seines Haushalts oder nahe Verwandte braucht.
Informiert er den Mieter aber gezielt falsch über einen angeblichen Eigenbedarf und beenden die beiden Vertragsparteien darauf hin einvernehmlich das Mietverhältnis, droht dem Vermieter Schadenersatz, beispielsweise für die Umzugskosten oder höhere Mietausgaben. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 231/07 hervor.