Wer seine Miete ohne berechtigten Grund kürzt, muss mit der Kündigung durch den Vermieter rechnen. Das gilt auch, falls die Wohnung zwar Mängel aufweist, der Vermieter diese aber nicht kennt und nicht vom Mieter informiert wurde.
In einem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) zu verhandeln hatte, kürzten Mieter wegen ausgeprägter Schimmelbildung die Miete einen Monat lang und zahlten drei Monate überhaupt nicht. Der Vermieter kündigte ihnen, daraufhin informierten die Mieter ihn über die Schimmelflecken. Die BGH-Richter fanden die Kündigung dennoch zulässig: Die Mieter hätten den Eigentümer vorher über die mangelhaften Umstände informieren müssen (Az.: VIII ZR 330/09).