Kündigung: Wer als Mieter lügt, riskiert fristlose Kündigung

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Wer es als Mieter mit der Wahrheit in punkto Einkommen und Vermögensverhältnisse nicht genau nimmt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen. So die Quintessenz aus einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Saarlouis.

Der Fall: Ein Mietinteressent hatte seinem künftigen Hauswirt vorgegaukelt, er habe ein sehr hohes Einkommen. In Wahrheit bekam er Lebensunterhalt vom Staat. Davon erfuhr der Vermieter jedoch erst, nachdem der Mietvertrag unterschrieben war. Pech für den Lügenbaron: Die saarländischen AG-Richter entschieden zugunsten des Hauswirts.

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