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Mieterschutz: Räumung nur mit Gerichtsbeschluss

Schiedsmann

Kündigung: Abgemahnt

Kündigung: Abgemahnt

Nicht alle Mietverhältnisse enden in bestem Einvernehmen. Manches mal wird auch noch um die Räumung der Wohnung gestritten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied hierzu, dass ein Vermieter für diesen letzten Schritt in jedem Fall einen Gerichtsbeschluss benötigt. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter seit Monaten nicht mehr in der Wohnung lebt, keine Miete mehr zahlt und sein Aufenthaltsort unbekannt ist (Az.: VIII ZR 45/09).

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Siehe auch  Mieterschutz: Modernisierung bei behinderten Mietern

Verfasst von Antje Schweitzer

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