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Mieterschutz: Auge sei wachsam

videoueberwachung

Auch zum Schutz der Mieter bzw. deren Eigentums dürfen Vermieter nicht ohne Einverständnis der Mieter den Hauseingang per Videokamera überwachen.

Das entschied das Amtsgericht (AG) München unter dem Aktenzeichen 423 C 34037/08. Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer diesen Schritt damit begründet, dass vor dem Haus Fahrräder gestohlen würden.

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Siehe auch  Schönheits­reparaturen: Das gehört dazu

Verfasst von Antje Schweitzer