Auch zum Schutz der Mieter bzw. deren Eigentums dürfen Vermieter nicht ohne Einverständnis der Mieter den Hauseingang per Videokamera überwachen.
Das entschied das Amtsgericht (AG) München unter dem Aktenzeichen 423 C 34037/08. Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer diesen Schritt damit begründet, dass vor dem Haus Fahrräder gestohlen würden.
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