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Mietminderung: Bleihaltiges Trinkwasser

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Eine Mietminderung von fünf Prozent ist nach Meinung des Amtsgerichts (AG) Hamburg – St. Georg vertretbar, wenn der Mieter den Wasserhahn bis zu einer Viertelstunde aufdrehen muss, bevor die im Trinkwasser enthaltene Bleikonzentration unter den in der Trinkwasserverordnung genannten Höchstwerten sinkt.

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Siehe auch  Nebenkosten: Teure Rauchmelder

Verfasst von Antje Schweitzer

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