Keinen Anspruch auf Mietminderung hat ein Mieter, wenn unter, über oder neben ihm Wohnungen nicht vermietet sind, und er während der kalten Jahreszeit höhere Heizkosten hat. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Oder unter dem Aktenzeichen 25 C 1002/04 hervor.
Ein solcher Wohnungsleerstand gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko des Mieters, so das Gericht. Außerdem sei ein Vermieter regelmäßig nicht verpflichtet, sämtliche Wohnungen in einem Haus zu vermieten. Weil durch die höheren Heizkosten die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht eingeschränkt sei, habe der Mieter keinen Anspruch, seine Mietzahlung zu kürzen.