Fordert der Vermieter mehr Miete, sollten Mieter dies genau prüfen. Wer erst zahlt und später nachrechnet, hat nämlich das Nachsehen.
Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Berlin-Schöneberg unter dem Aktenzeichen 6 C 158/08. Demnach ist auch eine an sich unberechtigte Mieterhöhung wirksam, wenn der Mieter die höhere Miete zweimal anstandslos zahlt.
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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.