Winterfreuden: Wenn der Nachbar mit dem Schnee zickt…

Winter Nikolaus

Sobald Nachbarn und Schnee aufeinander treffen, gibt’s oft Zoff. Ob Herr Saubermann ungestraft Schnee vom eigenen aufs Grundstück nebenan schaufeln darf, hat jetzt ein Gericht entschieden.

Der Winter wird sich garantiert nochmal zurück melden. Die weiße Pracht wird dann wieder Straßen und Bürgersteige zudecken. Und dann muss der Mieter oder Hausbesitzer ran. Denn beide haben Schneeräumpflicht. Für manch einen ist der Schnee jedes Jahr aufs Neue eine prima Gelegenheit, um den sowieso ungeliebten Nachbarn zu zicken. Auch in einem Fall, den das Amtsgericht (AG) München unter dem Aktenzeichen 213 C 7060/17 kürzlich entschied. Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer, dessen Nachbar gelegentlich ein paar Schaufeln Schnee nach nebenan rüber schob. Der Kläger ärgerte sich darüber sehr. Zu Recht, so die Münchener Richter, die dieses Verhalten eindeutig als Provokation werteten. Gleichzeitig entschieden sie allerdings, dass die daraus resultierende Belastung für den Kläger so gering sei, dass er dem Nachbarn das Verhalten nicht untersagen könne.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

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