Als Modernisierung und Energieeinsparungsmaßnahme dulden müssen Mieter den Austausch von Nachtspeicheröfen durch eine Gaszentralheizung. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin unter dem Aktenzeichen 63 S 171/09.
Gewehrt hatte sich ein Ehepaar mit dem Hinweis, das errechnete Einsparpotenzial sei nicht nachvollziehbar. Dies ließen die Richter nicht gelten. Der Vermieter kann die Duldung des Einbaus einer Gaszentralheizungsanlage im gesamten Anwesen sowie des Anschlusses daran in der Wohnung der Beklagten anstelle der bisherigen Nachtspeicheröfen verlangen. Der Vermieter habe Anspruch auf Duldung der Maßnahme, weil dadurch Primärenergie eingespart werden könne, so das Gericht.
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