Mietminderung: Weniger Miete bei kalter Dusche

Eine kalte Dusche am frühen Morgen weckt die Lebensgeister, ist aber nicht jedermanns Sache.

So erging es auch einem Mieterehepaar, das sich bei seinem Vermieter über das nicht warm werdende Duschwasser beschwerte. Weil sie diesen Zustand nicht nur für ärgerlich, sondern auch recht kostspielig sowie ökologisch unverantwortlich – Stichwort: Wasserverschwendung – hielten, baten die Eheleute den Vermieter um Abhilfe. Doch der tat nichts. Als den Mietern schließlich der Kragen platzte, kürzten sie die Miete und bekamen vor dem Amtsgericht (AG) Köpenick Recht. Unter dem Aktenzeichen 12 C 214/00 entschieden die AG-Richter, dass eine zehnprozentige Mietminderung gerechtfertigt sei.

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