Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können sich Vermieter einfacher von unliebsamen Mietern trennen, wenn das Mietverhältnis auf Dauer unrentabel ist. Ein finanzieller Verlust auf lange Sicht sei mit den im Grundgesetz verankerten Eigentumsrechten nicht vereinbar, so die BGH-Richter in ihrem Entscheid unter dem Aktenzeichen VIII ZR 226/09.
Im Streitfall ging es um eine Immobilie, die in der ehemaligen DDR unter staatlicher Verwaltung gestanden und die die Kläger Anfang der 1990er-Jahre als Erben des früheren Eigentümers zurückbekommen hatten. Weil die Immobilie ohne vermietete Wohnungen zu einem höheren Preis verkauft werden könnte, landete der Fall schließlich vor der obersten Instanz der Zivilgerichtsbarkeit, die mit ihrer Entscheidung sogenannte Verwertungskündigungen in Zukunft erleichtert.