Mietvertrag: Moderne Heizung kein Muss

wub heizung

wub heizung

wub heizung

Obwohl die Energiekosten explodieren, will nicht jeder Eigentümer seine alte Heizung gegen eine moderne Heizung tauschen. Falls ein Vermieter lieber auf seinen Heizungs-Oldtimer statt auf zeitgemäße Haustechnik setzt, muss der Mieter dies akzeptieren.

Jedenfalls lässt sich aus dem Mietvertrag keine anderslautende Verpflichtung des Vermieters herleiten. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter die Kosten für den Heizungstausch aus eigener Tasche tragen wollte. Mit ihrer Entscheidung unter dem Aktenzeichen VIII ZR 10/11 stellte jedenfalls der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass ein Mieter nicht verlangen kann, dass der Vermieter ihm den Einbau einer modernen Heizungsanlage gestattet.

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Bestseller Nr. 3
MietR, Mietrecht, Aktuelle Gesetze
  • Gesetze, Aktuelle (Autor)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert