Schnee, Eis und Matsch sind die Begleiter des Winters und können für Fußgänger leicht zur Gefahrenquelle werden. Daher sind die Immobilieneigentümer als Anlieger in der Pflicht, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege frei zu räumen.Dabei können sie ihre Winterdienstpflichten nach bestimmten Regeln auch auf ihre Mieter übertragen.
Im Rahmen des Mietvertrags ist der Vermieter zwar grundsätzlich berechtigt, seine Verantwortung für den Winterdienst auf seine Mieter zu übertragen. Allerdings darf er diese Pflicht nicht ausschließlich auf die Erdgeschossmieter abwälzen, wenn es sich um ein Mehrparteien-Haus handelt. In einem solchen Fall müssen die Winterdienstpflichten gerecht und angemessen zwischen den Mietern aufgeteilt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Köln unter dem Aktenzeichen 221 C 170/11 hervor.