Wohnfläche: Wenn die Mietwohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben

inneneinrichtung

Manchmal ist eine Wohnung viel kleiner als auf den ersten Blick gedacht.

Manchmal ist eine Wohnung viel kleiner als auf den ersten Blick gedacht.

Eines der beliebtesten Streitthemen zwischen Mieter und Vermieter ist die korrekte Angabe der Wohnfläche und die sich daraus ergebende Miete. Welche Rechte hat der Mieter bei einer falschen Wohnflächenangabe im Mietvertrag?

Nicht ganz so genau hatte es offensichtlich ein Vermieter aus Aachen genommen. Seine Mieter stellten fest, dass die Wohnung statt „ca. 100 Quadratmeter“, wie im Mietvertrag angegeben, lediglich 81 Quadratmeter groß war. Deshalb forderten die Mieter eine Rückzahlung von in den Jahren 2002 bis 2007 zu viel bezahlter Miete. Das waren alles in allem rund 6.800 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab den Mietern Recht: Weicht die vereinbarte Wohnfläche um mehr als zehn Prozent zum Nachteil des Mieters ab, darf er die Miete mindern. Das gilt auch, wenn die angegebene Wohnfläche mit einer „ca.“-Angabe versehen ist. Die Richter stellten ausdrücklich klar, dass der relativierende Zusatz „ca.“ keine Bedeutung für die Bemessung der Mietminderung hat (Az.: VIII ZR 144/09).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert