Mietmangel: Abzug für „Stehpinkler“

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Nicht immer hält die Mietwohnung dem ersten positiven Eindruck stand. Manche Mietmängel zeigen sich erst im Laufe der Zeit. So wie das Stehpinkler-Geräusch in dem Fall, den das Berliner Landgericht (LG) unter dem Aktenzeichen 67 S 335/08 entschied.

Der klagende Mieter konnte die Uriniergeräusche seines Nachbarn im Wohnzimmer deutlich hören. Ein Sachverständiger stellte fest, dass zwar nicht sämtliche Nutzungsgeräusche aus dem Sanitärbereich der anderen Wohnung gut vernehmbar waren, jedoch die Uringeräusche eines “Stehpinklers” akustisch deutlich auffällig hörbar waren. Die LG-Richter genehmigten dem Mieter daher eine zehnprozentige Mietminderung.

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