Mietmangel: Madonna erlaubt

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Streit und Ärger zwischen Mieter und Vermieter können ihren Ursprung auch in Kleinigkeiten haben. So wie im Fall, der dem Amtsgericht (AG) Münster unter dem Aktenzeichen 3 C 2122/03 vorlag und in dem es um eine Madonna ging.

Ein evangelischer Mieter fühlte sich belästigt, weil der katholische Vermieter in einer Treppenhaus-Nische eine Madonna aufgestellt hatte. Darin sahen die AG-Richter allerdings keinen Mietmangel und verurteilten den Mieter zur Zahlung der gesamten Miete.

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