Grundsätzlich muss der Vermieter als Eigentümer einer Immobilie Mängel daran beseitigen. Allerdings gibt es hierbei auch Grenzen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied.
Im konkreten Fall verlangte der Mieter die Sanierung des Hauses, in dem er wohnte. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 95.000 Euro. Weil das Haus selbst nur rund 28.000 Euro wert war, lehnte der Vermieter die Arbeiten ab. Das durfte er, urteilte der BGH, weil die Kosten in einem „krassen Missverhältnis“ zum Wert des Hauses standen (Az.: VIII ZR 131/09).
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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.