Mieterschutz: Kontrolle des Ofens nicht nötig

Flamme

Vermutlich schwarz vor Augen wurde es einem Mieter, als aus einem Kohleofen seiner Wohnung überraschend eine größere Menge Ruß austrat. Der Mann fordert anschließend die Kosten für die Beseitigung des Russschadens an einem Ofen vom Vermieter zurück – ohne Erfolg.

Begründung: Dieser habe offensichtlich seine Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht verletzt. Denn bei einer regelmäßigen Kontrolle, ob die Öfen ordnungsgemäß installiert und ob die Wandanschlüsse dicht sind, hätte der Schaden gar nicht erst entstehen können. Dem folgte der Bundesgerichtshof (BGH) nicht: Kohleöfen in einer vermieteten Wohnung müssen demnach vom Vermieter nicht regelmäßig überprüft werden. Denn es gebe keine verdachtsunabhängige Kontrollpflicht. Allenfalls bei gewissen Verdachtsmomenten bzw. wenn der Mieter den Eigentümer auf Schwierigkeiten hinweist, muss der Eigentümer eingreifen (Az.: VIII ZR 310/10).

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