Wer in die Wohnung seines Mieters ziehen will, braucht gute Karten. Denn er darf den Mieter nicht einfach vor die Tür setzen, sondern muss vielmehr einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund nennen, warum er die Räume künftig nicht mehr dem Mieter überlassen kann. Welchen Grund Richter akzeptieren, ist teils von Gericht zu Gericht unterschiedlich.
Einen kurios klingenden Fall hatte in diesem Zusammenhang das Amtsgericht Sinzig vor einigen Jahren zu entscheiden: Der Vermieter war chronischer Schnarcher und eine Gesundheitsgefährdung der Ehefrau wegen andauernden Schlafmangels war deshalb nicht auszuschließen. Weil die Richter ein Einsehen mit der schwierigen Lage der Frau hatten, gaben sie der Eigenbedarfskündigung des Schnarchers statt. Seine Partnerin bekam in der ehemaligen Wohnung des Mieters ihr eigenes Schlafzimmer und damit etwas mehr Ruhe als vorher (Az.: 14 S 216/98).