Mietvertrag: Gartenpflege mit Wildkräutern statt Englischem Rasen

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Eine Wiese mit Wildkräutern ist nicht jedermanns Geschmack. So geschehen auch in einem Fall, in dem sich Vermieter und Mieter vor dem Landgericht (LG) Köln stritten.

Danach sollte der Mieter laut Mietvertrag für die Gartenpflege sorgen, was er auch tat. Allerdings wandelte er den vormals englischen Rasen in eine Wiese mit Wildkräutern um, was den Unmut des Vermieters hervorrief. Nach Ansicht des Kölner LG war das Handeln des Mieters aber in Ordnung. Der Mieter dürfe den Garten nach eigenem Gutdünken gestalten, dem Eigentümer stehe kein Direktionsrecht hinsichtlich der Gestaltung zu. Erst wenn er das Grün offensichtlich vernachlässige, dürfe der Vermieter Profis für die Gartenpflege beauftragen und die Kosten hierfür dem Mieter in Rechnung stellen (Az.: 1 S 119/09).

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