Kündigung: Keine Abmahnung für widerborstigen Mieter

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Renitente Mieter riskieren ohne vorherige Abmahnung das schnelle Ende ihres Mietverhältnisses, so der Tenor einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Coburg.

Der Fall: Ein Mieter hatte seine Mitbewohner beleidigt und mit nächtlichem Lärm traktiert. Er setzte so nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen, sondern auch das Verständnis seines Vermieters aufs Spiel. Die massiven Streitigkeiten stoppte der Vermieter schließlich mit einer ordentlichen Kündigung. Das Gericht ließ die Entschuldigung der Beklagten, die Wohnung befinde sich in einem sozialen Brennpunkt, nicht gelten und hielten auch eine vorherige Abmahnung durch den Vermieter für entbehrlich. Das Verhalten der Beklagten ließ nur den Schluss zu, dass weitere Beleidigungen folgen würden (Az.: 32 S 85/08).

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