Kündigung: Vermieter darf altes Haus abreißen

Abrissbirne

Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, weil er den Abriss des Hauses plant, muss der Mieter dies akzeptieren. Vorausgesetzt, der Vermieter hat in seinem Kündigungsschreiben ausreichend deutlich dargestellt, aus welchen Gründen er die vorhandene Bausubstanz nicht für erhaltenswert hält und welche baulichen Maßnahmen er stattdessen plant.

Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 155/10 hervor. Im konkreten Fall kam eine Modernisierung eines mehr als 70 Jahre alten Gebäudes mit Kosten von 1.250 Euro pro Quadratmeter fast genauso teuer wie Abriss und Neubau mit 1.650 Euro. Das überzeugte die BGH-Richter. Der Abriss stelle in diesem Falle eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Immobilie dar.

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